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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten
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4. D'autres remarques spécifiques sont faites ci-après.
5. Nous n'avons examiné que la version française du projet. Dès lors, nous n'avons pas examiné les éventuelles modifications qui seraient spécifiques à la version allemande. Il incombe aux législateurs de garantir l'équivalence des textes.
Regierungsrat des Mit der Revision wird beabsichtigt ein neues Label einzuführen, welches aus-Kantons Basel- weisen soll, dass keine Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen Landschaft bei der Produktion eingesetzt werden. Die Regierung Basel-Landschaft be-
fürchtet, dass der Unterschied der neuen Anpreisung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zusätzlich zu der bisherigen „ohne Gentechnik hergestellt" von der Konsumentenschaft nicht verstanden wird. Zudem könnte der Eindruck entstehen, dass Produkte ohne Labeling generell mit Gentechnik hergestellt sind. Dies würde der Landwirtschaft unter dem Strich sogar schaden.
Wir beantragen deshalb auf das zusätzliche Label zu verzichten und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Meinungsäusserung und für eine wohlwollende Prüfung unserer Anliegen.
Kanton Schaffhau- Auf das Label "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist sen zu verzichten. Dafür ist im Gegenzug das Label "ohne Gentechnik hergestellt"
für Lebensmittel tierischer Herkunft dahingehend anzupassen, dass neben dem Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen auch der Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren in geschlossenen Systemen hergestellt worden sind, erlaubt ist. Futtermittelzusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, sind nur zulässig, wenn sie nach gültigem Recht nicht als "gentechnisch verändert" zu kennzeichnen sind.
Diese Anpassung sollte aus folgenden Überlegungen erfolgen:
Für die Konsumenten ist es schwierig, zwischen den beiden Labels "ohne Gentechnik hergestellt" und "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zu unterscheiden. Die Unterschiede werden nicht wahrgenommen. Der Labeldschungel wird noch undurchsichtiger.
Zusatzstoffe, welche aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden, von den Organsimen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind und in geschlossenen Systemen hergestellt werden, müssen nach aktueller Gesetzgebung auch nicht mit "aus gentechnisch verändertem X hergestellt" gekennzeichnet werden (Art.7, Abs. 7bis).
Es gibt keine Gründe, weshalb bei Futtermitteln zwischen "Zusatzstoffen" und "Arzneimitteln" ein Unterschied gemacht werden soll. Auch Aminosäuren oder Vitamine dienen einer ausgewogenen Tierernährung und damit dem Wohl und der Gesundheit der Tiere.
Kontrollaufwand
Ein Label ist nur so gut wie seine Kontrolle. Die Kontrolle für Produkte "ohne Gentechnik hergestellt", egal ob nach neuem oder bisherigem Recht produziert, ist sehr aufwändig. Durch die Änderung wird die Zahl solcher Produkte steigen. Dies bedeutet für die Kontrolle und damit den Vollzug einen erheblichen Mehraufwand.