Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/107: Bundesgesetz über Tabakprodukte · 69 Seiten
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3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Wie bisher bleibt der Vollzug des Tabakprodukterechts hauptsächlich Sache der Kantone. Die vorgeschlagenen Änderungen haben auf den Vollzug in den Kantonen und Gemeinden nur begrenzte Auswirkungen. Selbstverständlich sind im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen zur Werbung und Verkaufsförderung zusätzliche administrative Ressourcen erforderlich. Doch da die Marketingaktivitäten definitionsgemäss für die breite Öffentlichkeit sichtbar sind, ist davon auszugehen, dass es nur zu einer geringen Zahl von Widerhandlungen kommen wird, so dass der Ressourcenbedarf der Kantone und Gemeinden für ihre Kontroll- und Vollzugstätigkeit nur in einem bescheidenen Ausmass zunehmen wird. Die Legalisierung der nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten wird voraussichtlich zusätzliche administrative Ressourcen erfordern, insbesondere beim Inkrafttreten des Gesetzes, wobei sich der Mehraufwand nicht beziffern lässt. Auf längere Sicht sind zusätzliche Ressourcen vor allem unerlässlich, um das Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige durchzusetzen. Dies gilt in erster Linie für jene fünf Kantone, die bislang keine Einschränkungen dieser Art eingeführt haben. Es ist schwierig, den Ressourcenbedarf zu beziffern, doch es ist davon auszugehen, dass ungefähr der gleiche Aufwand wie im Zusammenhang mit dem Verkauf von alkoholischen Getränken anfallen wird (Testkäufe).
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die hauptsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes bestehen in der Entstehung eines Marktes für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und in dessen allfälligen Einflüssen auf den Markt der herkömmlichen Zigaretten. Die Entwicklung der Konsumgewohnheiten ist kaum vorhersehbar, und es ist auch schwierig abzuschätzen, welche Auswirkungen die Werbung für E-Zigaretten auf den Markt haben wird. Insbesondere lässt sich die Entwicklung des Marktes der elektronischen Zigaretten nicht vorhersehen. Es ist auch nicht absehbar, in welchem Ausmass dieser Markt den Markt der herkömmlichen Zigaretten verdrängen wird. Eine Zwischenanalyse der vom BAG durchgeführten Umfrage zum Suchtverhalten zeigt, dass der Bevölkerungsanteil, der im Monat vor der Umfrage E-Zigaretten konsumiert hat, bei 1,0% liegt.109
Im Vergleich mit der derzeitigen Situation werden sich die Werbeeinschränkungen und das unter gewissen Umständen geltende Verbot, Preisnachlässe zu gewähren, positiv auf die Ausgaben der Hersteller von Tabakprodukten und auf deren Margen auswirken. Diese müssen hingegen die Zusammensetzung der Produkte auf den Verpackungen angeben und ihre Ausgaben für Werbung melden.
Aufgrund des unter gewissen Umständen geltenden Verbots von Preisnachlässen, sollten sich auch die Margen der Händler verbessern. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass das Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige eingehalten wird. Dies erfordert in vielen Fällen eine spezielle Schulung des Personals. Die zusätzlichen Mittel, die für diese Massnahme erforderlich sind, werden sich indessen in Grenzen halten, da eine solche Schulung bereits dem Personal erteilt werden muss, das alkoholhaltige Produkte verkauft.
109 Suchtmonitoring Schweiz: Nutzung von E-Zigaretten in der Schweiz: Vorergebnisse der Telefonumfrage 2013, November 2013, S. 2, Sucht Schweiz, Lausanne, Schweiz.