Vorlage
Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 112Fedlex · Vorlage
Der zur Umsetzung der vorgesehenen Neuerungen notwendige Personalmehrbedarf bei Pro Helvetia und dem SNM ist in den jeweiligen Zahlungsrahmen der beiden Institutionen mitveranschlagt.
5.1.3 Sonstige Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage sieht vor, dass das BAK in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesstellen eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur erarbeitet. Diese Strategie soll ab 2016 entwickelt und spätestens 2019 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Das BAK koordiniert die Strategie federführend. Es gründet einen interdepartementalen Ausschuss für Baukultur, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesstellen vertreten sind und die Strategie erarbeiten. Diese soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Aktionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Gemeinden und Privaten umfassen.
Die Vorlage zeitigt keine sonstigen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere führt sie zu keinen unmittelbaren baulichen oder informatikseitigen Auswirkungen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Der neue Artikel 12a KFG zu den Schultarifen an Musikschulen verpflichtet die Kantone, bei der Ausgestaltung der Schultarife gewisse Mindestanforderungen einzuhalten. Der Bund beschränkt sich dabei auf die Festlegung von Grundsätzen und überlässt den Kantonen die konkrete Ausgestaltung der Schultarife an den Musikschulen. In Kantonen, wo eine Anpassung der aktuellen Schultarife notwendig ist, wird dies nicht notwendigerweise zu Mehrausgaben führen: Die Kantone können jeweils selber entscheiden, ob sie die Einführung von Schulgeldermässigungen etwa für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien durch eine Erhöhung der ordentlichen Schultarife an den Musikschulen finanzieren wollen oder ob sie die Schulgeldermässigungen durch Mehrmittel auffangen.
Im Rahmen der angestrebten «Nationalen Kulturpolitik» sollen die Förderpolitiken der verschiedenen Staatsebenen besser aufeinander abgestimmt werden (vgl. Ziff. 1.5).
Die vorliegende Botschaft hat im Prinzip keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zur Folge. Einzig in Bezug auf die Durchführung des Programms «Jugend und Musik» ist bei den Kantonen mit einem geringen personellen Mehraufwand zu rechnen.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Schweizer Kultur- und Kreativbranche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Der Sektor beschäftigt mehr als 200 000 Personen in gut 40 000 Betrieben und trägt 4,2 Prozent zum Schweizer Bruttoinlandprodukt bei.70 Im Weiteren generiert das vielfältige Kulturangebot in der Schweiz wichtige Impulse, namentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung, für die
70 Christoph Weckerle, Hubert Theler: Dritter Kreativwirtschaftsbericht Zürich, ZHdK, Zürich.