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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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nutzen, braucht es ein gemeinsames Vorgehen der relevanten Akteure auf allen politischen Staatsebenen. Es ist jedenfalls klar, dass die dargestellten Entwicklungen zu weitreichend sind, um durch Vorhaben eines einzelnen Kulturförderers beeinflusst werden zu können.
Trotz dieser Feststellung ist eine inhaltliche Abstimmung der Kulturförderung zwischen den Kulturakteuren der verschiedenen Staatsebenen von wenigen Ausnahmen abgesehen bisher inexistent. Alle staatlichen Ebenen verfügen gegenwärtig über je eigene Kulturpolitiken und Kulturförderungskonzepte. Die dargestellte Entwicklung macht es jedoch notwendiger denn je, dass die öffentliche Hand in Zukunft vermehrt gemeinsame Antworten auf die gemeinsamen Herausforderungen im Sinne einer nationalen Kulturpolitik entwickelt. Diese Zusammenarbeit kann im Resultat auch dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern und die nationale Identität zu stärken.
«Nationale Kulturpolitik» bedeutet dabei, dass die Herausforderungen gemeinsam analysiert und gemeinsam Massnahmen als Antworten auf diese Herausforderungen entwickelt werden. Als Beispiel für ein solches gemeinsames Vorgehen im Rahmen der zukünftigen nationalen Kulturpolitik kann erneut die Literaturförderung erwähnt werden, wo in der Vergangenheit bereits erste Schritte in Richtung einer kohärenten nationalen Kulturpolitik eingeleitet wurden: So haben Bund, Kantone und Städte in den Jahren 2012 und 2013 gemeinsam eine Erhebung zur öffentlichen Literaturförderung in der Schweiz durchgeführt («Panorama 2011»15). Gestützt auf diese Erhebung schlägt der Bundesrat zur Stärkung der Literaturförderung durch den Bund neue Massnahmen vor, die ab 2016 umgesetzt werden sollen (Ziff. 2.1.4). Wie die Kantone, Städte und Gemeinden die Literaturförderung ihrerseits stärken können und wie eine insgesamt kohärente nationale Literaturpolitik erreicht werden kann, ist Gegenstand laufender Diskussionen zwischen den staatlichen Partnern im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs».
Der «Nationale Kulturdialog» wurde am 25. Oktober 2011 durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ins Leben gerufen. Er hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zu verstärken. Der «Nationale Kulturdialog» stellt damit das geeignete Gefäss dar, um einer nationalen Kulturpolitik inhaltliche Konturen zu verleihen. Es wird dabei den staatlichen Partnern gemeinsam obliegen, die Handlungsfelder und die inhaltliche Stossrichtung einer nationalen Kulturpolitik zu diskutieren. In der Periode 2012–2015 wurden im Rahmen von gemeinsam festgelegten Arbeitsprogrammen bereits verschiedene Themen wie Kulturaussenpolitik, Tanz, Museums- und Denkmalpolitik oder Kulturstatistik bearbeitet. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es wünschenswert, dass die zentralen Handlungsachsen, welche sich der Bund für seine eigene Förderungstätigkeit in der Periode 2016–2019 setzt, ihren Niederschlag auch im Rahmen einer nationalen Kulturpolitik finden würden (vgl. Ziff. 1.6.1). Dabei erwartet der Bundesrat, dass sich die Kantone, Städte und Gemeinden aktiv in den «Nationale Kulturdialog» einbringen und in Zukunft vermehrt bereit sind, kulturpolitische Themen zu diskutieren, die primär in ihrer eigenen Zuständigkeit liegen.
1.6 Kulturpolitik des Bundes 2016–2019
1.6.1 Zentrale Handlungsachsen des Bundes
Um die zentralen Handlungsachsen des Bundes für die Periode 2016–2019 zu bestimmen, ist zunächst von den Zielen der Kulturförderung des Bundes auszugehen. Diese lassen sich ablei-
15 Literaturförderung in der Schweiz, Massnahmen der öffentlichen Hand, Panorama 2011, Bern 2013, einsehbar unter: www.bak.admin.ch Themen > Literatur > Literaturpolitik.