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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Mit Blick auf die oben genannten Ziele sowie auf die im Rahmen der Umfeldanalyse identifizierten Trends und Herausforderungen (Ziff. 1.4) will der Bund seine Förderpolitik mittelfristig auf folgende drei strategische Handlungsachsen ausrichten:
– Kulturelle Teilhabe: Als Gesellschaftspolitik verstanden, hat Kulturpolitik die ge-
samte Bevölkerung und ihr Miteinander im Auge. Kulturelle Teilhabe meint die aktive und passive Teilnahme möglichst Vieler am Kulturleben und am kulturellen Erbe. Kulturelle Teilhabe zu stärken bedeutet, die individuelle und kollektive Auseinandersetzung mit Kultur und die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens anzuregen. Die Möglichkeiten, kulturelle Teilhabe zu stärken, reichen von der Verbesserung des Zugangs zum Kulturangebot über Kunst- und Kulturvermittlung bis hin zur Förderung kultureller Aktivitäten von Laien. Teilhabe am kulturellen Leben wirkt den Polaritäten in der Gesellschaft entgegen und ist damit eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich der eigenen kulturellen Prägungen bewusst, entwickelt eine eigene kulturelle Identität und trägt so zur kulturellen Vielfalt der Schweiz bei.
– Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Vielfalt prägt die Gesamtheit der kulturellen Wer-
te, Traditionen und Ausdrucksformen der Schweiz und ist damit ein wesentliches Element ihrer kulturellen Identitätsbildung. Anerkennung der kulturellen Vielfalt der Gesellschaft und Respekt vor sprachlichen und kulturellen Minderheiten sind wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden des Landes. Denn ein Dialog zwischen unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaften, ein Austausch mit und unter gesellschaftlichen Minderheiten kann nur dann erfolgen, wenn sich diese eigenständig und selbstbestimmt kulturell ausdrücken können. Gleichzeitig dürfen die Auswirkungen des demografischen Wandels und der Individualisierung nicht unterschätzt werden. Die in Ziffer 1.4 aufgezeigten Trends stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor neue Herausforderungen. Auf diese Entwicklung muss die Kulturpolitik mit ihren spezifischen Instrumenten und Möglichkeiten reagieren und jene Elemente stärken, welche den Dialog fördern.
– Kreation und Innovation: Bis anhin wurde im Rahmen der staatlichen Kulturförde-
rung hervorgehoben, der eigentliche Wert der Kultur liege «darin, dass sie dem Menschen ermöglicht, sich selbst und sein Umfeld zu verstehen und verständlich zu machen»17. Auch wenn diese Aussage zweifellos zutrifft, weist die Kultur doch auch weitere Dimensionen auf: Sie hat namentlich ein grosses Potenzial, positiv auf die Kreativität und Innovationskraft eines Staates einzuwirken. So ist das Kunst- und Kulturschaffen etwa ein wichtiges Experimentier- und Erprobungslabor für Fragen der Zukunft und löst damit wichtige Innovations- und Erneuerungsprozesse aus. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Innovation ist die Entwicklung kultureller und kreativer Kompetenzen für die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz zentral und trägt im Ausland wesentlich zum Bild einer kreativen Schweiz bei. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, müssen zukunftsweisende Schaffens- und Arbeitsprozesse in spartenübergreifenden, transmedialen und digitalen Bereichen von der Kulturpolitik konsequenter berücksichtigt und gefördert werden. Zudem muss die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zwischen Kultur-, Innovations- und Wirtschaftsförderung verstärkt werden.
17 BBl 2011 2981