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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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1.6.2 Wesentliche Neuerungen der Bundeskulturförderung 2016–2019
Für die Periode 2016–2019 sind verschiedene Neuerungen in der Kulturpolitik des Bundes vorgesehen. Die Neuerungen erfolgen mehrheitlich auf den vorerwähnten drei Handlungsachsen:
– Kulturelle Teilhabe: Erstens will der Bund den physischen, intellektuellen und finan-
ziellen Zugang zur Kultur durch geeignete Massnahmen fördern (vgl. Ziff. 2.2.5). Zweitens will er in Umsetzung der von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen neuen Verfassungsbestimmung zur musikalischen Bildung seine Anstrengungen in diesem Bereich verstärken: Bisherige Massnahmen sollen ausgebaut und neue Massnahmen – namentlich ein Programm «Jugend und Musik» – eingeführt werden (vgl. Ziff. 2.2.5). Drittens will der Bund die Leseförderung ausbauen und ergänzend zur bisherigen Unterstützung von Organisationen neu auch Einzelvorhaben fördern wie etwa Kinder- und Jugendbuchfestivals oder Lesetage (vgl. Ziff. 2.2.5). Um dem Publikum die Bundeskunstsammlungen näherzubringen, soll schliesslich eine «Virtuelle Nationalgalerie» entstehen (vgl. Ziff. 2.2.1). Abgesehen von diesen neuen spezifischen Massnahmen werden alle Kulturinstitutionen des Bundes die kulturelle Teilhabe in Zukunft verstärkt in den Fokus ihrer Tätigkeit nehmen, etwa im Bereich der Bibliotheks- und Museumspolitik.
– Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Der gesellschaftliche Zusammenhalt soll durch
fünf Massnahmen verbessert werden: Im Bereich der Literatur werden vermehrt Übersetzungen zwischen den Landessprachen gefördert (vgl. Ziff. 2.1.4). Zusatzmittel zugunsten des Italienischunterrichts sollen den Stellenwert der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz stärken (vgl. Ziff. 2.2.6). Im Weiteren ist der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen (vgl. Ziff. 2.2.6). Der Bund will die gesellschaftliche Kohäsion und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen zudem durch eine Intensivierung des von Pro Helvetia geförderten Kulturaustauschs im Inland stärken (vgl. Ziff. 2.2.6). Die Entwicklung einer Strategie zur Förderung zeitgenössischer Baukultur soll qualitätsvollen Lebensraum schaffen und dadurch identitätsstiftend wirken (vgl. Ziff. 2.2.3). Schliesslich sollen die Lebensbedingungen der Schweizer Fahrenden als kulturelle Minderheit verbessert werden (vgl. Ziff. 2.2.7).
– Kreation und Innovation: In der Förderperiode 2012–2015 wurde in den Sparten De-
sign und interaktive digitale Medien erste Schritte der Zusammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschafts- sowie Innovationsförderung gemacht. Diese Zusammenarbeit soll 2016–2019 weitergeführt und intensiviert werden (vgl. Ziff. 2.1.2 und 2.4.1). Ziel ist eine koordinierte Innovations- und Start-up-Förderung (ab Berufseinstieg bis zur Marktetablierung), die sicherstellt, dass Unternehmen der Kreativwirtschaft ihr kreatives Potenzial voll ausschöpfen und ihre Produkte erfolgreich auf dem nationalen und internationalen Markt positionieren können. Im Bereich des Films wird zudem eine Standortförderung eingeführt. Die neue Förderung setzt unter dem Label «FiSS – Film Standort Schweiz» finanzielle Anreize, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen vermehrt in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Das entsprechende Förderin-