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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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In der Verbreitung im Inland spielt auch die Kunstvermittlung eine wichtige Rolle. Die Kunstvermittlung hat zum Ziel, künstlerische Werke, Darbietungen und Prozesse dem Publikum näher zu bringen und verständlich zu machen. Der Bund konzentriert sich im Bereich der Kunstvermittlung auf die Förderung von Projekten, die durch ihren innovativen Ansatz zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis beitragen, oder von Projekten, die verschiedene Sprachregionen der Schweiz einbeziehen.

Internationale Verbreitung

Die Kunst- und Kulturschaffenden sind wichtige Botschafter der Schweiz im Ausland, denn sie vermitteln das Bild einer innovativen, offenen und vielfältigen Schweiz. Gleichzeitig ist die internationale Präsenz auch für eine erfolgreiche künstlerische Laufbahn (Renommee, künstlerische Entwicklung) essentiell und sichert – namentlich bei Koproduktionen – die Finanzierung und Verwertung der Werke.

Der Binnenmarkt ist für Kunst- und Kulturschaffende häufig zu klein für einen längerfristigen Erfolg; gleichzeitig ist der Eintritt auf den internationalen Markt mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Diese Situation hat sich mit der Finanzkrise in Europa sowie mit dem tiefen Euro-Kurs verschärft: Der spürbare Einbruch der Gagen und Koproduktionsbeiträge auf internationaler und besonders auf europäischer Ebene sowie die hohen Lebenskosten in der Schweiz führen zu einem zunehmenden Wettbewerbsnachteil für Schweizer Kunstschaffende im europäischen Umfeld.

Damit Schweizer Kunstschaffende auf dem internationalen Markt bestehen können, fördert der Bund die Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland mit verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören Projektbeiträge an öffentliche Präsentationen (Ausstellungen, Gastspiele, Tourneen, Festivals, Konzertreihen, Lesereisen), Veröffentlichungen in spartenspezifischen Fachmedien und die Förderung des internationalen Wissensaustausches. Zur nachhaltigen Verbreitung von Schweizer Kultur braucht es Kultureinrichtungen im Ausland, Austausch- und Residenzprogramme sowie eine aktive Promotion mit aktuellen Informationen über die Kultur in der Schweiz, über Kunstschaffende, ihre Werke und Projekte (vgl. Ziff. 2.3.2). Zudem beteiligt sich der Bund nach Möglichkeit an internationalen Förderprogrammen, die den Kunstschaffenden Möglichkeiten für internationale Präsenz, Fördermittel und Kooperationen eröffnen (vgl. Ziff. 2.3.1).

Preise und Auszeichnungen

Der Bund will mit der Vergabe von Preisen und Auszeichnungen die Leistungen des Schweizer Kunstschaffens würdigen und damit auf nationaler und internationaler Ebene auf deren Stellenwert aufmerksam machen. Preise und Auszeichnungen sind als Teil einer nationalen Leistungsschau zu verstehen. Abgesehen von der damit verbundenen Geldsumme bedeutet die Zusprache eines Preises eine offizielle Anerkennung für die Person und ihr Werk, die zu entsprechender medialer Resonanz führt. Die Preise des Bundes sind damit zugleich ein Förderungs- und Promotionsinstrument. Sie sollen für alle Preisträgerinnen und Preisträger ein Meilenstein in ihrer Laufbahn sein.

Preise werden – gestützt auf ein Wettbewerbsverfahren und Dossiereingaben – für Produktionen und Werke verliehen, die besonders neuartig oder originell sind, die ungewöhnliche Ansätze verfolgen und professionell realisiert sind. Auszeichnungen werden dagegen auf Nomination (ohne Dossiereingabe) vergeben und sollen eine lange und bedeutende künstlerische Karriere würdigen. Da sich Preise und Auszeichnungen im Wesentlichen nur in Bezug auf das Vergabeverfahren unterscheiden, wird nachfolgend vereinfacht von Preisen gesprochen.

In der Periode 2012–2015 vergibt der Bund erstmals Preise in allen Kunstsparten: Kunst (Kunst, Architektur, Vermittlung), Design, Literatur, Tanz, Theater und Musik. In jeder Spar-