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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Der Bund hat gemäss KFG zum Ziel, ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Kulturangebot sowie günstige Rahmenbedingungen für die Kulturschaffenden zu fördern. Der Bund ergänzt dabei die Fördertätigkeit der Kantone, Städte und Gemeinden und unterstützt nur Projekte und Organisationen von gesamtschweizerischem Interesse. Im Bereich des professionellen Kunstschaffens hat der Bund gemäss KFG die folgenden Aufgaben:
– Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG) sowie Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG);
– Förderung des Kulturaustauschs im Inland (Art. 21 KFG) sowie Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG);
– Verbreitung des Schweizer Kunstschaffens im Ausland sowie Förderung des Kulturaustauschs mit dem Ausland (Art. 21 KFG);
– Verleihung von Preisen und Auszeichnungen (Art. 13 KFG);
– Unterstützung von Organisationen der Kulturschaffenden (Art. 14 KFG).
Förderung des künstlerischen Schaffens
Der Bund fördert das künstlerische Schaffen in den verschiedenen Kunstsparten mit Werkbeiträgen, Aufträgen und Ankäufen (Kunst und Design) sowie mit Projektbeiträgen. Der Fokus liegt auf dem zeitgenössischen Kunstschaffen und gesamtheitlichen Fördermodellen von der Kreation über die Verbreitung bis zur Vermittlung. Dabei muss die Kunstförderung stets offen sein für neue Entwicklungen wie die Entstehung spartenübergreifender Formate oder die wachsende Bedeutung der Digitalisierung für die Produktion, Verbreitung und Rezeption von Kunst und Kultur. Dies gilt insbesondere für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft sowie für transdisziplinäre und transmediale Kunstprojekte. Mit dem Schwerpunkt «Digitale Kultur» konnten in der Förderperiode 2012– 2015 wichtige Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt werden.
Werkbeiträge sind ein zentrales Element einer systematischen Laufbahnförderung. Sie führen die Nachwuchsförderung fort und tragen dazu bei, dass qualitativ hochstehende Werke entstehen, die erfolgreich im In- und Ausland verbreitet werden können. Die Nachwuchsförderung des Bundes richtet sich an Talente bis 35 Jahren mit einem Potenzial für eine nationale oder internationale Karriere. Der Bund entwickelt seine Massnahmen in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen im In- und Ausland. Die wichtigsten Instrumente sind Residenz-, Coaching- und Mentoringprogramme, die Vermittlung und Förderung von Publikations-, Auftritts- und Austauschmöglichkeiten sowie die Unterstützung von Entwurfs- und Kreationsprozessen.
Bei der Förderung des künstlerischen Schaffens unterstützt der Bund auch die Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die die sich in innovativer Weise mit der Tradition auseinandersetzen oder die für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Schweizer Volkskultur von Bedeutung sind. Um die spezifischen Bedürfnisse der Volkskultur insbesondere im Nachwuchsbereich besser berücksichtigen zu können, lancierte der Bund 2012 den «VolkskulturFonds Pro Helvetia».
Austausch und Vermittlung im Inland
Für ein lebendiges Kulturleben sowie für ein vertieftes Verständnis der eigenen und anderer Kulturen ist der Kulturaustausch im Inland zentral. Der Bund fördert den Kulturaustausch durch Projektbeiträge an Tourneen, Lesungen, Ausstellungen, Konzertreihen, Gastspiele, Übersetzungen, welche es erlauben, das Schweizer Kunst- und Kulturschaffen in verschiedenen Regionen des Landes vorzustellen und zu verbreiten.