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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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te werden auch Grand Prix verliehen, welche eine herausragende künstlerische Karriere und ein Lebenswerk ehren. Alle Preise werden auf Empfehlung der vom Bundesrat ernannten ausserparlamentarischen Kommissionen (Kunst und Design) oder der vom EDI ernannten Jurys (Theater, Literatur, Tanz, Musik) verliehen. Mit der Vergabe der Preise sind auch verschiedene Kommunikations- und Promotionsmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene verbunden: Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie die ausgezeichneten Werke werden dem Publikum im Rahmen spartenspezifischer Veranstaltungen vorgestellt.

Die Ausstrahlung der Preise soll in der Periode 2016–2019 weiter gestärkt werden. Namentlich in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia und den Schweizer Auslandvertretungen werden verschiedene Promotionsmassnahmen zugunsten der Preisträgerinnen und Preisträger getroffen, um die Bedeutung der Schweizer Preise auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern.

Organisationen der Kulturschaffenden

Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger kultureller Vielfalt, ob sie nun Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur sowie die Teilhabe an der Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partner des Bundes im Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung seiner Kulturpolitik. Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass der Bund ausschliesslich gesamtschweizerisch tätige Organisationen unterstützt.

Organisationen im Bereich des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vertreten die Interessen ihrer Mitgliederinnen und Mitglieder gegenüber Behörden und Institutionen und sie informieren sowie beraten diese in folgenden Belangen: Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Aus- und Weiterbildung, Vermittlung und Nutzung ihrer Werke, Kultur- und Sozialpolitik.

In der Förderperiode 2012–2015 werden 15 Organisationen professioneller Kunst- und Kulturschaffender in den verschiedenen Sparten im Rahmen von Leistungsvereinbarungen unterstützt. In der Förderperiode 2016–2019 soll diese Unterstützung im Prinzip weitergeführt werden, wobei der Bund innerhalb der einzelnen Sparten auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und gegebenenfalls auf eine Reduktion der Finanzhilfeempfänger hinwirkt. Darüber hinaus unterstützt der Bund auch Organisationen von kulturell aktiven Laien (vgl. Ziff. 2.2.5).

2.1.1 Visuelle Künste

Ausgangslage

Förderung des künstlerischen Schaffens

Seit 2012 kann der Bund in der visuellen Kunst herausragende Nachwuchstalente unterstüzen, die über das Potenzial für eine nationale oder internationale Karriere verfügen. Dabei fördert der Bund einerseits Residenzen an renommierten Kunstorten im Ausland und erste Auftritte an internationalen Kunstmessen, andererseits unterstützt er kuratorische Initiativen von selbstorganisierten Kunsträumen (sogenannte Off-Spaces) sowie von kleineren und mittleren Kunstinstitutionen. In der Fotografie unterstützt der Bund die Entstehung von Fotobüchern sowie die Ausarbeitung von Fotoprojekten junger Fotografinnen und Fotografen (inkl. Mentoringprogramm). Im Unterschied zu den anderen Sparten, vergibt der Bund in den visuellen Künsten (inkl. Fotografie) zurzeit keine Werkbeiträge.