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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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effizientes Bauen bis zur Planung von landschaftsprägenden Infrastrukturbauten. Verschiedene Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Private befassen sich mit unterschiedlichen Aufgaben von baukulturellem Belang in den Bereichen Bauproduktion, Energieerzeugung und -effizienz, Raumordnung, Landschaftsgestaltung sowie Vermittlung und Wissen. Die Förderung der Baukultur ist daher eine transversale Aufgabe und setzt Anstrengungen in verschiedenen Sektorialpolitiken des Bundes voraus. Demgegenüber hat der Bund bisher keine Strategie zur Förderung einer Schweizer Baukultur definiert.

Es sind folgende Massnahmen geplant:

- Interdepartementale Strategie für Baukultur: Das BAK entwickelt in Zusammenarbeit mit den relevanten Bundesämtern (u. a. ARE, armasuisse, ASTRA, BABS, BA-FU, BAV, BBL, BFE, BWL, BWO) eine interdepartementale Strategie des Bundes für Baukultur. Diese Strategie für Baukultur soll ab 2016 erarbeitet und spätestens 2019 vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden, wobei erste Eckwerte der Strategie voraussichtlich 2017 vorliegen werden. Das BAK koordiniert die Strategie federführend. Dazu ist eine interdepartementaler Arbeitsgruppe für Baukultur zu gründen, in dem alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Bundesämter vertreten sind und die Strategie erarbeiten. Die Strategie soll insbesondere generelle Ziele des Bundes für die Stärkung der Baukultur in der Schweiz, einen periodisch zu erneuernden Aktionsplan mit konkreten Massnahmen der einzelnen Bundesstellen, den Finanzbedarf für deren Umsetzung sowie die Koordination und Vernetzung mit Kantonen, Gemeinden und Privaten umfassen.

- Sensibilisierungsmassnahmen für Baukultur: Die Stärkung des Bewusstseins von Politik und Gesellschaft für die Bedeutung der Baukultur in der Schweiz ist angesichts der aktuellen Herausforderungen dringend, weswegen das BAK bereits ab 2016 in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia Sensibilisierungsmassnahmen für eine umfassende Baukultur lanciert. Dazu gehören auch Pilotprojekte wie zum Beispiel Testplanungen oder Förderungen des Wettbewerbswesens, die eine stärkere Beachtung baukultureller Aspekte in konkreten Planungs- und Bauaufgaben zum Ziel haben und als Beispiele für die Erarbeitung der eigentlichen Strategie dienen.

2.2.4 Audiovisuelles Erbe der Schweiz

Ausgangslage

Fotografien, Tondokumente, Filme und Videos werden erst seit wenigen Jahrzehnten bzw. Jahren systematisch gesammelt. Die Bewahrung des audiovisuellen Erbes muss sich auf ein relativ junges Sammlungs- und Erhaltungswissen stützen. Die mit der Digitalisierung einhergehenden technischen Entwicklungen der letzten 15 Jahre stellen neue Herausforderungen dar, denn die Langzeitarchivierung, der Zugang und die Vermittlung von digitalen Daten unterscheiden sich wesentlich von der Konservierung analoger Dokumente.

Der Bund unterstützt die Bewahrung des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Er finanziert drei Institutionen, die dieses Erbe in je unterschiedlichen Bereichen sammeln, erhalten, restaurieren und vermitteln:

– Fondation Cinémathèque Suisse (Lausanne);

– Stiftung Fonoteca Nazionale Svizzera (Lugano);

– Schweizerische Stiftung für Photographie (Winterthur).