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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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Eine nachhaltige Archivierungspolitik in diesem Bereich stellt einen wichtigen Pfeiler für die Bewahrung und Zugänglichmachung des audiovisuellen Erbes der Schweiz dar. In Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 24. März 200638 über Radio und Fernsehen (RTVG) wird – gestützt auf verschiedene Umsetzungsoptionen – auch die Rolle der vom Bund unterstützten Institutionen betreffend Archivierungspolitik im Radio- und Fernsehbereich zu klären sein.

– Neben der Langzeitarchivierung besteht eine weitere Herausforderung in der Restau-

rierung und langfristigen Sicherung von Schweizer audiovisuellen Werken, die unmittelbar vom Zerfall bedroht sind.

– Schliesslich gilt es, die Steuerung der vom Bund finanzierten Institutionen ange-

sichts vergleichbarer Herausforderungen, Aufgaben und Zielsetzungen einheitlicher auszugestalten. In einem ersten Schritt hat der Bund mit den vier erwähnten Institutionen 2014 eine bis Ende 2015 befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Diese ergänzt die spezifischen Leistungsvereinbarungen mit den vier Institutionen. Damit wird die Grundlage für den Abschluss von neuen Leistungsvereinbarungen ab 2016 gelegt.

Ziele und Massnahmen

– Sammlungs- und Archivierungspolitik: Es wird eine koordinierte und nachhaltige

Archivierungspolitik mit anerkannten Standards und entsprechender Finanzierung etabliert, die auch im neuen digitalen Umfeld für die Bereiche Foto, Ton, Film und Video funktionieren kann:

Sammlungsobjekte «Helvetica»: Für die vom Bund finanzierten Aufgaben und Ziele wird die Priorität auf Schweizer Werke oder Werke mit engem Bezug zur Schweiz (Helvetica) gelegt.

Langzeitarchivierung Cinémathèque: Die Aufnahme des Vollbetriebs der neuen Archivräumlichkeiten der Cinémathèque erfordert ab 2016 Zusatzmittel. Der betriebliche Mehrbedarf wurde in der zivilen Baubotschaft 2008 angekündigt39 und ist in der Finanzplanung des Bundes bereits berücksichtigt. Die Bewältigung der Herausforderungen in der digitalen Langzeitarchivierung machen zudem bauliche Anpassungen in der Cinémathèque ab 2016 notwendig (Infrastruktur für digitale Datenspeicherung und -verarbeitung). Die Kosten betragen voraussichtlich 5,2 Millionen Franken und der entsprechende Verpflichtungskredit wird voraussichtlich über die Immobilienbotschaft zivile Bauten 2015 beantragt werden.

– Zugang zum audiovisuellen Erbe: Audiovisuelle Werke Schweizer Herkunft, sei es

Ton, Bild, Film oder Video werden archiviert und inventarisiert. Die vom Bund finanzierten Institutionen ermöglichen künftig einen einfachen Online-Zugang zu ihren Katalogen.

– Organisation und Steuerung: Der Bund setzt ein kohärentes Steuerungsmodell für

die vom Bund finanzierten Institutionen um. Dieses umfasst einheitliche Ansprechpartner beim Bund, vergleichbare Aufgaben und Berichterstattungen sowie eine Regelung der Vertretung des Bundes in diesen Institutionen.

Für die Förderperiode 2016–2019 werden die jeweiligen Leistungsaufträge aufeinander abgestimmt. Dabei wird die mittelfristig nähere Anbindung an den Bund ent-

38 SR 784.40

39 BBl 2008 5867