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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Neben diesen drei Archivierungsinstitutionen, die über eigene Sammlungen verfügen, finanziert der Bund mit dem Verein Memoriav eine vierte Organisation, die Fachwissen zur Erhaltung und Erschliessung des audiovisuellen Erbes aufbaut und vermittelt sowie Einzelprojekte von Drittorganisationen mit Bundesgeldern unterstützt. Die Rechtsgrundlagen zur Finanzierung der vier vorerwähnten Institutionen sind im KFG35, im FiG36 respektive im NBibG37 festgelegt.
Cinémathèque Suisse
Die privatrechtliche Stiftung Cinémathèque Suisse (Cinémathèque) gehört mit ihren Sammlungen an nationalen und internationalen Beständen aus der Filmgeschichte zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven. Die aktuellen Aufgaben der Cinémathèque umfassen die Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internationalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (einschliesslich Materialien). Filme, die vom Bund mit Herstellungsbeiträgen gefördert wurden, unterliegen gemäss FiG einer Archivierungspflicht.
Die Periode 2012–2015 zeichnet sich in erster Linie durch den Neu- sowie Umbau der Archivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne aus. Die Aufnahme des Vollbetriebs in den neuen Infrastrukturen ist auf Anfang 2016 vorgesehen. Neben diesem Bauprojekt (Kostenpunkt 49,5 Mio. Fr.), das gemäss Entscheiden im Rahmen der Zivilen Baubotschaft 2008 vollumfänglich durch den Bund getragen wird, finanziert das BAK den Betrieb der Stiftung über Betriebsbeiträge. Zusätzlich zum ordentlichen Betriebsbeitrag von jährlich rund 3 Millionen Franken bewilligte das Parlament für die Periode 2009–2012 sowie 2013–2015 Mittel von insgesamt 19,2 Millionen Franken. Diese finanzieren den betrieblichen Mehrbedarf während der Bauphase bis zur Aufnahme des Vollbetriebes per 2016. Weitere Finanzierer der Cinémathèque sind namentlich der Kanton Waadt sowie die Stadt Lausanne, die den ordentlichen Betrieb der Cinémathèque aktuell mit rund 630 000 Franken pro Jahr respektive rund 14 Prozent des Gesamtbudgets mitfinanzieren. Die Cinémathèque generiert zudem zirka 20 Prozent ihrer Einnahmen durch die Auswertung ihrer umfangreichen Filmbestände und andere Einkünfte.
Die «Strategie 2020» der Cinémathèque, welche neben der Archivierung auch der Filmvermittlung einen wichtigen Platz einräumt, musste ab 2014 den finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden. Der Fokus des Bundesbeitrags wird auf die Sammlung, Erschliessung und Erhaltung von Filmen gelegt.
In Bezug auf die Steuerung steht die Frage der engeren Anbindung der Cinémathèque an den Bund zur Diskussion (Überführung der aktuellen privaten Stiftung in eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes). Für die Periode 2016–2019 ist ein solches Modell nicht vorgesehen. Prioritär ist in der nächsten Förderperiode die Aufnahme des Vollbetriebs sowie die Umsetzung eines Sammlungskonzepts, das bei der Langzeitarchivierung auch digitale Filmbestände berücksichtigt. In Bezug auf die Steuerung wird ab 2016 der Leistungsvertrag mit der Cinémathèque auf neue Ziele ausgerichtet und die Vertretung des Bundes im Stiftungsrat überprüft.
Fonoteca Nazionale Svizzera
Die Schweizer Nationalphonothek (Fonoteca) ist eine privatrechtliche Stiftung mit Sitz in Lugano. Dank ihrer einzigartigen Sammlung und ihrer grossen Ausstrahlung ist die Fonoteca sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein anerkanntes Kompetenzzentrum
35 Art. 10 KFG
36 Art. 5 Bst. b FiG
37 Art. 12 NBibG