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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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schen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe entwickelte Vorschläge für insgesamt 37 Massnahmen, wovon 32 prinzipiell in Bundeskompetenz liegen. 14 Massnahmen wurden von der Arbeitsgruppe als prioritär bezeichnet. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde am 21. Januar 2014 publiziert.42
Leseförderung
Lesen und Schreiben sind grundlegende Fähigkeiten, welche Tore zu Wissen und Denken öffnen, den Zugang zu Bildung sowie die berufliche Integration sichern und somit einen Pfeiler für eine aktive kulturelle Teilhabe bilden. Die Bedeutung der Leseförderung für die Entwicklung sozialer und intellektueller Kompetenzen ist unbestritten. Dies gilt umso mehr in der heutigen multimedialen Informations- und Kommunikationsgesellschaft, in der Medien allgemein und besonders digitale Medien eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Ungenügende Lese- und Schreibfähigkeiten sind Faktoren kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung. Die Lektüre von Kinderbüchern kann helfen, Lesefertigkeiten zu automatisieren. Doch Kinder- und Jugendliteratur kann auch kulturelle, ästhetische und sinnliche Kompetenzen fördern. Im Plan d’études romand (PER) und dem Entwurf zum Lehrplan 21 wird deshalb dem Lesen literarischer Texte in der Schule wieder mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Gestützt auf Artikel 15 KFG hat der Bund eine umfassende Politik der literalen Förderung entwickelt. Diese umfasst in der Periode 2012–2015 einerseits Massnahmen zur Bekämpfung des Illettrismus bzw. zugunsten des Erhalts der erworbenen Lesefähigkeiten sowie andererseits Massnahmen zur Leseförderung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz), voraussichtlich per 1. Januar 2016, wird die Aufgabe der Illettrismusbekämpfung in die Zuständigkeit des SBFI übergehen. Das BAK wird sich somit auf die Leseförderung im engeren Sinn konzentrieren können. Die Darstellung der bisherigen Förderung und die Evaluation der Förderperiode 2012–2015 beschränken sich daher auf diesen Bereich:
Auf der Basis von Artikel 15 KFG unterstützte der Bund in der Förderperiode 2012–2015 fünf gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind: das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien (SIKJM), die Stiftung Bibliomedia, das Schweizerische Jugendschriftenwerk (SJW), den Kinderbuchfonds Baobab sowie das Netzwerk der interkulturellen Bibliotheken der Schweiz (Interbiblio). Die Fördermittel dienen zur Deckung der jeweiligen Betriebskosten. Die konkreten Aufgaben der unterstützten Organisationen und Institutionen sind jeweils in Leistungsvereinbarungen festgehalten.
Die bisherige Leseförderpraxis des Bundes setzt ihren Schwerpunkt auf die Förderung von Organisationen. Ein Vergleich mit anderen Ländern insbesondere Skandinaviens (PISA-Studien seit 2000) zeigt, dass der Erfolg der Leseförderung in diesen Ländern massgeblich auf einer direkten Zusammenarbeit mit Schulen basiert. Gestützt auf diese Erfahrung ist neben der bisheriger Strukturförderung in der Schweiz zusätzlich eine Förderung anzustreben, welche – unter Berücksichtigung der Kompetenzen von Bund und Kantonen im Schulbereich – die Unterstützung von Einzelprojekten der Leseförderung in Anbindung an die Schulen ermöglicht.
42 Umsetzung von Art. 67a BV auf Bundesebene – Bericht der Arbeitsgruppe von November 2013, einsehbar unter: www.bak.admin.ch > Themen > Kulturelle Bildung > Musikalische Bildung > Verfassungsartikel > Bericht der Arbeitsgruppe.