Vorlage
Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 69Fedlex · Vorlage
Eine systematische Leseförderung muss zudem alle Altersstufen in den Blick nehmen. Zielte die bisherige Leseförderpraxis vor allem auf die Früh- und Frühestförderung, sind in der kommenden Periode auch Menschen im späteren Jugendalter oder Erwachsene zu berücksichtigen. Eine wichtige Zielgruppe bilden dabei Jugendliche am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit, die sich im Übergang zur Berufsausbildung befinden. Die Berufsfachschule ist für viele Berufslernende die letzte Gelegenheit, sich mit literarischen Texten vertraut zu machen. Diese Auseinandersetzung findet mit dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) im Lernbereich «Gesellschaft» statt, in dem noch viele andere Themen behandelt werden müssen. ABU-Lehrpersonen brauchen darum Unterstützung, wenn es darum geht, literarische Lektüren zu finden, mit denen sie gleichzeitig auch andere Aspekte des Rahmenlehrplans angehen können.
Darüber hinaus muss die Förderung der jungen Leserinnen und Leser künftig stärker mit der Literaturpolitik koordiniert werden. Da eine Literaturpolitik ohne lesefähiges und lesefreudiges Publikum wirkungslos bleibt, ist es unabdingbar, dass Lese- und Literaturförderung aufeinander abgestimmt werden (vgl. Ziff. 2.1.4).
Kunstvermittlung
Der Zugang zur Kultur wird durch Wissens- und Informationsdefizite erschwert. Dieser Herausforderung begegnet der Bund mit der Förderung der Kunstvermittlung (Art. 19 KFG). Kunstvermittlung will künstlerische Werke und Darbietungen dem Publikum näher bringen und verständlich machen. Im Zentrum steht der gegenseitige Austausch zwischen Kunstschaffenden, Kulturvermittelnden und Publikum, mit dem Ziel, die kulturellen Kompetenzen des Publikums zu erhöhen und gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.
Laien- und Volkskultur
Die Laien- und Volkskultur43 ermöglicht eine breite und aktive Teilhabe am Kulturleben. Sie bildet die Basis für eine lebendige und vielfältige Kulturlandschaft und ist zudem wichtig für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Alltagskultur und Traditionen. Musik- und Gesangvereine, Theatergruppen und viele andere Institutionen fördern die kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten und wecken das Interesse an Kunst und Kultur.
Eine solide Förderung der Laien- und Volkskultur hat deshalb hohe Priorität. In der Förderperiode 2012–2015 ist der Bund in folgenden Bereichen tätig:
– Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien (Art. 14 KFG): Der Bund unterstützt Organisationen kulturell tätiger Laien mit dem Ziel, den Zugang zur Kultur und die Ausübung der Kultur durch Laien zu fördern sowie die Vermittlung und Weitergabe von Wissen oder Praktiken an Kinder und Jugendliche zu fördern.44 In der Periode 2012–2015 erhielten neun gesamtschweizerische Laienverbände einen Strukturbeitrag für Leistungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vermittlung, Beratung sowie Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit. Die Mittel für die Förderung von Organisationen kulturell tätiger Laien wurden in der Periode 2012–2015 deutlich gesteigert; diese strukturelle Unterstützung hat sich bewährt.
– Förderung von kulturellen Projekten und Anlässen für ein breites Publikum (Art. 16 KFG): Für die Förderung der Breitenkultur ist das BAK zuständig. In der Förderpe-
43 Die Begriffe Laien- und Volkskultur sind teilweise, aber nicht vollständig deckungsgleich. Nicht alle Akteure der Volkskultur sind Laien, nicht alle Vertreterinnen und Vertreter der Laienkultur widmen sich traditionellen kulturellen Ausdrucksformen im Sinne der Volkskultur.
44 Zur Förderung von Organisationen des professionellen Kunst- und Kulturschaffens vgl. Ziffer 2.1