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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Bilateraler Bereich
Auf bilateraler Ebene verfügt die Schweiz zurzeit nur über punktuelle oder dezentralisierte Instrumente zur politischen und strategischen Entwicklung ihres kulturellen Einflusses. Die Entwicklung der bilateralen institutionellen Zusammenarbeit mit dem Ausland stellt daher eine Herausforderung für die Kulturpolitik des Bundes dar.
Den Schweizerschulen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle zu. Mit dem Bundesgesetz vom 21. März 201453 über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG) soll die Bedeutung der Schweizerschulen als Vermittlerinnen schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland gestärkt werden. Die Neuregelungen sind in der Botschaft vom 7. Juni 201354 erläutert. Die Förderperiode 2016–2019 wird geprägt sein von der Einführung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen.
Ziele und Massnahmen
Die Valorisierung und Ausweitung der institutionellen Zusammenarbeit ist ein strategischer Schwerpunkt der schweizerischen Kulturpolitik für die Periode 2016–2019.
Multilateraler Bereich
- UNESCO: Die Schweiz muss mit ihrer Expertise dazu beitragen, dass sich die UNESCO auf ihre grundlegenden Aufgaben und Prinzipien konzentriert. Dies kann sie vor allem durch die zielgerichtete Umsetzung der von ihr unterzeichneten Konventionen und die Verteidigung der erwähnten Prinzipien gegenüber ihren Partnerländern erreichen. Dazu gehört im Einzelnen: das Einbringen des Übereinkommens vom 20. Oktober 200555 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen, im Sinne eines Beitrag zur internationalen Anerkennung von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Inhalten; die Weiterführung der Umsetzung des Übereinkommens vom 17. Oktober 200356 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes durch eine ständige und dynamische Valorisierung des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz, begleitet von Kandidaturen für die Listen der UNESCO; die Prüfung der Opportunität einer Ratifizierung der Konvention von 2001 zum Schutz des Unterwasserkulturerbes. Für die Ziele und Massnahmen im Bereich Welterbe wird auf Ziffer 2.2.3 verwiesen.
- Europarat: Die grösste Herausforderung für die Schweiz ist es, die Wertschätzung für den Beitrag der Kultur und der Sprachen zur Erreichung der Kernziele der Organisation zu fördern.
- Europäische Union: Die Teilnahme der Schweiz am Programm «Kreatives Europa» würde die Voraussetzungen für eine internationale Vernetzung der schweizerischen Kulturszene beträchtlich verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund des eher geschwächten Einflusses der traditionellen Partner der Schweiz in der institutionellen Zusammenarbeit im Kulturbereich. Trotz der ungewissen Aussichten nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung», bleibt die Teilnahme der Schweiz an den Kulturförderungsprogrammen der EU (MEDIA und Culture) mittelfristig ein vordringliches Ziel.
53SR 418.0
54BBl 2013 5277