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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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2.3.1 Institutionelle Zusammenarbeit

Ausgangslage

Die Schweiz entwickelt und unterhält im kulturellen Bereich eine auf bilateraler und multilateraler Ebene organisierte institutionelle Zusammenarbeit mit dem Ausland. Das folgende Kapitel beschreibt die wichtigsten Bereiche und Handlungsfelder im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Ausland. Für eine detaillierte Präsentation der thematischen Zusammenarbeit wird auf die Ziffern 2.1.7 (bilaterale Abkommen im Bereich des Films), 2.2.1 (bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers), 2.2.3 (Welterbe) und 2.2.5 (immaterielles Kulturerbe) verwiesen.

Multilateraler Bereich

Auf multilateraler Ebene hat der Bund in der Periode 2012–2015 seine Tätigkeit hauptsächlich auf die Teilnahme an den vom Europarat und von der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) entwickelten kulturellen Gremien und Instrumenten ausgerichtet.

Im Europarat engagiert sich die Schweiz im Lenkungsausschuss für Kultur, kulturelles Erbe und Landschaft und unterstützt dieses neue Gremium im Rahmen der allgemeinen Reform der Institution. Im Januar 2013 ist sie ausserdem dem Erweiterten Teilabkommen über die Kulturwege des Europarats beigetreten.

In der UNESCO hat das BAK sein Engagement für die Welterbekonvention sowie für die Übereinkommen zum Kulturgütertransfer, zur Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen und zum immateriellen Kulturerbe weiterverfolgt. Die Wahrnehmung der Schweiz innerhalb der UNESCO ist im Allgemeinen positiv: Sie gilt als seriöser und zuverlässiger Partner.

Die wichtigste regionale Kulturförderstelle in Europa ist heute die Europäische Union (EU). In der Periode 2012–2015 strebt der Bundesrat den Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Union zur Teilnahme der Schweiz am Rahmenprogramm «Kreatives Europa» 2014–2020 an (Programme MEDIA und Kultur; an ersterem hat die Schweiz bereits von 2007 bis 2013 teilgenommen). Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ist eine Teilnahme an den Kulturprogrammen der EU (MEDIA und Kultur) im Jahr 2014 nicht möglich. Der Bundesrat wird sich für eine Teilnahme der Schweiz ab 2015 einsetzen.

Bilateraler Bereich

Auf bilateraler Ebene konzentriert sich die institutionelle Zusammenarbeit des BAK in erster Linie auf wichtige Zuständigkeitsbereiche des Bundes wie Film und Kulturgütertransfer. In der Periode 2012–2015 hat die Schweiz mit China und Zypern technische Abkommen zum Kulturgütertransfer abgeschlossen. Allgemeine Abkommen zur kulturellen Zusammenarbeit werden von der Schweiz in der Regel nicht abgeschlossen, da sie aufgrund der im Sinne des Subsidiaritätsprinzips beschränkten Zuständigkeit des Bundes schwer umsetzbar sind. Die Schweiz unterhält jedoch mit zahlreichen Ländern einen lebhaften und regelmässigen Austausch. So organisiert sie mit den Nachbarländern (Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Liechtenstein) bilaterale Gespräche, die eine optimale Entwicklung der gemeinsamen kulturellen Angelegenheiten ermöglichen.

Auch das Netz der Schweizerschulen im Ausland leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung der Schweizer Kultur ausserhalb der Landesgrenzen. Es bürgt für die Qualität des Schweizer Bildungssystems im Ausland und trägt damit an den Standorten der Schweizerschulen entscheidend zur Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Kulturbereich bei.