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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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Die Förderung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland stützte sich bis anhin auf das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz vom 9. Oktober 198752. Die Finanzierung der Schweizerschulen im Ausland wurde über jährliche Voranschlagskredite gesteuert. In Erfüllung der Motion WBK-N 09.3974 («Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz. Revision») wurde das AAG in der Periode 2012–2015 einer Totalrevision unterzogen. Die Revision hatte zum Ziel, das geltende Fördermodell im Rahmen des gegenwärtigen Voranschlagskredits zu aktualisieren und zu optimieren. Im Rahmen der Totalrevision wurde die Integration des Bereichs in die Kulturbotschaft beschlossen. Ab 2016 richtet sich die Finanzierung der Förderung der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland nach dem Kulturförderungsgesetz (Art. 27 Abs. 3 Bst. b KFG).
Herausforderungen
Unsere europäischen Nachbarn und zahlreiche andere Länder setzen die Kultur auf internationaler Ebene vermehrt als Faktor der Soft-Power ein. Die Schweiz nutzt dagegen vergleichsweise wenig das Potential, das in einer verstärkten internationalen Kulturzusammenarbeit liegt. Dies ist insbesondere auf die regionale und sprachliche Fragmentierung des Schweizer Kulturlebens zurückzuführen, welche die Grösse der regionalen Kulturszenen und Märkte einschränkt und somit deren Exportpotential reduziert.
Die internationale Zusammenarbeit sollte jedoch bewusster eingesetzt werden, um den Austausch von Kulturschaffenden zu verbessern und das Schweizer Modell zur Förderung der kulturellen Vielfalt besser in Wert zu setzen.
Multilateraler Bereich
Auf multilateraler Ebene ist es wichtig, dass sich die Schweiz weiterhin an den grossen internationalen Kulturdebatten beteiligen kann (Kultur im digitalen Zeitalter, Kultur- und Kreativwirtschaft, Interkulturalität usw.).
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass das multilaterale Engagement der Schweiz sich meist auf Institutionen bezieht, die im Kulturbereich derzeit ein geringeres Innovationspotential aufweisen:
- UNESCO: Die UNESCO leidet gegenwärtig unter akuten Finanzproblemen. Sie muss sich in dieser schwierigen Situation auf die effiziente Nutzung und die Stärkung ihrer grundlegenden Instrumente, die Konventionen, fokussieren. Deshalb wird sich die Schweiz für eine kohärente, wirksame und beispielhafte Umsetzung der von ihr ratifizierten Konventionen einsetzen.
- Europarat: Infolge einer tiefgreifenden Reform will sich die Organisation künftig auf drei Hauptthemen konzentrieren: Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte. Kulturelle Aktivitäten der Organisation, die zuweilen nicht über die kritische Grösse verfügen und wenig kohärent oder sichtbar sind, werden dadurch in Frage gestellt, obwohl Kultur eigentlich die Grundlage für das europäische Projekt darstellt. Die Rolle der Kultur im Europarat scheint heute geschwächt.
Vor diesem Hintergrund wird die EU zu einem wichtigen Partner für die internationale Kulturpolitik der Schweiz. Die EU fördert über das mit substantiellen Mitteln ausgestattete und regelmässig evaluierte Rahmenprogramm «Kreatives Europa» grosse Projekte zur Mobilität von künstlerischen Werken und Kulturschaffenden sowie zum interkulturellen Dialog. Eine Teilnahme an diesem Programm ist eine strategische Option zur Entwicklung und Festigung der kulturellen Verbindungen mit umliegenden Staaten.
52 SR 418.0