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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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pekte der nomadischen Lebensweise: starke Reglementierung der Haltemöglichkeiten, begrenzter Verdienst, Schule und Ausbildung der Kinder sowie Bewahrung der jenischen Sprache.

Durch sein Engagement für die Fahrenden leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt der Schweiz sowie zur kulturellen Teilhabe der Fahrenden.

Ziele und Massnahmen

Durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten ist die Schweiz bindende internationalen Verpflichtungen gegenüber den Fahrenden und der jenischen Gemeinschaft eingegangen. Aus der dargestellten Situation ergeben sich für den Bund folgende Ziele:

- Stärkung der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende»: Die Förderung zur Errichtung neuer Stand- und Durchgangsplätze ist eine Kernaufgabe der Stiftung. Der Bund will die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» auch finanziell in die Lage versetzen, die Kantone und Gemeinden aktiv bei der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen zu unterstützen. Der Handlungsspielraum der Stiftung ist um die Möglichkeit zu erweitern, selber geeignete Grundstücke zu erwerben oder zu mieten.

- Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Häufig weiss die Mehrheitsgesellschaft wenig oder nichts über die nationale Minderheit der Fahrenden. Wenn die Konzepte und Planungsabsichten zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende effektiv umgesetzt werden sollen, dann müssen Akzeptanz und Vertrauen in der Mehrheitsbevölkerung gefördert werden. Dazu ist eine systematische Öffentlichkeitsarbeit nötig, die von der Stiftung und den Organisationen der Fahrenden geleistet und vom Bund finanziert werden muss.

- Förderung der jenischen Sprache und Kultur: Um die kulturelle Teilhabe der jenischen Gemeinschaft zu garantieren, sind die Bemühungen zur Unterstützung von Kultur und Sprache der Fahrenden weiterzuführen. Dies betrifft auch Bildungsprojekte, insbesondere Pilotprojekte zur Erleichterung des regelmässigen Schulbesuchs von Kindern, die eine nomadische Lebensweise pflegen.

2.3 Kulturarbeit im Ausland

Die Kulturarbeit des Bundes im Ausland erfolgt auf zwei Achsen: Massnahmen der institutionellen Zusammenarbeit und Massnahmen zur Vermittlung und Förderung der Schweizer Kultur im Ausland. Die erste Achse gehört in den Zuständigkeitsbereich des BAK, die zweite in jenen von Pro Helvetia. Die Aufgaben sind unterschiedlich: Das BAK konzentriert sich auf den politischen Austausch, die Schaffung von dazu geeigneten Rahmenbedingungen und die Vertretung der Schweiz auf multilateraler Ebene. Pro Helvetia ist vorwiegend für den kulturellen und künstlerischen Austausch sowie für bilaterale und grenzüberschreitende Projekte zuständig.

Auf beiden Achsen ist Zusammenarbeit nötig. Das EDI arbeitet zu diesem Zweck mit dem EDA zusammen. Das EDA stellt über sein Netzwerk der Aussenvertretungen die für den kulturellen Auftritt der Schweiz im Ausland notwendige Infrastruktur zur Verfügung und kümmert sich um die institutionellen Kontakte zu den einschlägigen multilateralen Organisationen. Für die Inhalte ist hingegen das EDI zuständig. Damit diese zwei Zuständigkeitsbereiche im Ausland ihre volle Wirkung entfalten können, pflegen die beiden Departemente einen regelmässigen Informations- und Koordinationsaustausch.