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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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deren Finanzierung aufgrund einer neuen Aufgabenteilung von der Stadt auf den Kanton übergegangen ist, die Kunsthalle Bern und die Dampfzentrale Theater Bern unterstützt. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Kulturinstitutionen erfolgte gemeinsam durch den Bund und die Stadt Bern. Die konkrete Höhe der auf die Einzelhäuser entfallenden Betriebsfinanzierungen bestimmt bis anhin die Stadt Bern. Dabei unterscheiden sich die Beiträge erheblich: «Konzert Theater Bern» erhält aus dem Bundesbeitrag 400 000 Franken. Die drei weiteren Institutionen je 70 000 Franken.

Abgesehen von den grossen Kulturinstitutionen unterstützt die Stadt Bern gemäss Leistungsvereinbarung mit 30–40 Prozent des Bundesbeitrags «kulturelle Projekte und Vorhaben». In der Praxis weist die Stadt Bern den Bundesbeitrag ihren bestehenden Finanzmitteln zur Unterstützung kultureller Einzelprojekte zu und legt dann in der jährlichen Berichterstattung an den Bund dar, welche der insgesamt rund 350 geförderten Einzelprojekte mit Mitteln des Bundes bedacht wurden. In der Periode 2012–2015 gehören dazu auch Kleinvorhaben wie etwa die Unterstützung eines Konzerts klassischer indischer Musik im Umfang von 1 500 Franken oder eine mit einem Druckkostenbeitrag von 2 000 Franken finanzierte Kunstpublikation.

Herausforderungen

Bereits in der Kulturbotschaft 2012–2015 kündigte der Bundesrat an, die Verwendung des Bundesbeitrages zu überprüfen.59 Inzwischen ist er zum Schluss gekommen, dass die Mittelverwendung per 2016 anzupassen ist: Die Legitimation des Bundesbeitrags an die Stadt Bern liegt in den besonderen kulturellen Ansprüchen an eine Bundeshauptstadt. Eine Bundeshauptstadt zeichnet sich in besonderem Mass durch attraktive Kulturinstitutionen in allen Sparten und Kulturvorhaben mit grosser Strahlkraft in Bezug auf Qualität, Publikumsanspruch und geographischer Reichweite aus. Diesem Ziel wurde die bisherige Verwendung des Bundesbeitrags zu wenig gerecht, so wird der Bundesbeitrag beispielsweise zu stark für Kleinprojekte eingesetzt.

Ziele und Massnahmen

Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen ist die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Bern per 2016 neu auszuhandeln. Dabei soll der Bund darauf hinwirken, dass die Mittelverwendung durch die Stadt Bern besser mit den Zielen des Bundesbeitrags in Einklang gebracht wird.

3 Massnahmen und Finanzen

Die Zahlungsrahmen und Kredite sind in diesem Kapitel sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsfehler.

3.1 Bundesamt für Kultur

3.1.1 Vorbemerkungen

Einleitend ist auf drei haushaltrelevante Neuerungen hinzuweisen, die nicht Gegenstand der Kulturbotschaft bilden, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen:

59 BBl 2011 3040