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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten

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des SBFI übergehen und die für diese Aufgabe bisher im BAK reservierten Finanzmittel in der Höhe von jährlich rund 1 Million Franken an das SBFI abgetreten. Das BAK wird sich somit in der Förderperiode 2016–2019 auf die Leseförderung im engeren Sinn beschränken.

Bis anhin hat das BAK im Bereich Leseförderung fünf gesamtschweizerische Organisationen und Institutionen mit Betriebsbeiträgen in der Gesamthöhe von rund 3 Millionen Franken unterstützt, darunter besonders die Stiftung Bibliomedia sowie das SIKJM. Dabei wird der wissenschaftliche Betrieb des SIKJM bis Ende 2016 vom SBFI gestützt auf das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz mitfinanziert (insgesamt 1 105 000 Franken für die Periode 2013–2016). Ab 2017 übernimmt das BAK nach Absprache mit dem SBFI die finanzielle Zuständigkeit für die Mitfinanzierung des wissenschaftlichen Betriebs des SIKJM. Die dazu bisher beim SBFI eingestellten Mittel werden an das BAK transferiert.

Ergänzend zur bisher reinen Strukturförderung sollen in der Förderperiode 2016– 2019 neu auch Einzelvorhaben unterstützt werden können. Zu denken ist etwa an die Förderung von überregionalen Kinder- und Jugendbuchfestivals, Lesetagen, Labels usw. Das BAK sucht in der Projektförderung eine engere Anbindung an die Schule (z. B. Autorenlesungen) und erreicht neue Zielpublika (z. B. Literatur in einfacher Sprache, Werbekampagnen über Bibliotheken und Buchhandlungen) (vgl. Ziff. 2.2.5). Dies erfordert jährliche Zusatzmittel von 600 000 Franken.

– Unterstützung der Fahrenden: Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten hat die Schweiz die schweizerischen Fahrenden als eine nationale Minderheit anerkannt. Sie verpflichtet sich damit zur Förderung von Bedingungen, die es dieser Minderheit ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln. Artikel 17 KFG gibt dem Bund die Kompetenz, Massnahmen zu treffen, um den Fahrenden eine ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu ermöglichen. Gestützt auf Artikel 17 KFG hat das BAK in der Förderperiode 2012–2015 die Radgenossenschaft der Landstrasse sowie die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» mit Beiträgen von jährlich insgesamt rund 400 000 Franken unterstützt. Diese Beiträge sollen in der in der Förderperiode 2016–2019 um jährlich 300 000 Franken angehoben werden, um der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» zu erlauben, aktiv zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen beizutragen (vgl. Ziff. 2.2.7).

– Unterstützung kultureller Organisationen: Kulturelle Organisationen sind Akteure und Träger der kulturellen Vielfalt in der Schweiz, ob sie nun die Interessen der professionellen Kulturschaffenden vertreten oder Laien den Zugang zur Kultur ermöglichen. Insofern sind sie wichtige Partner des BAK in Hinblick auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Kernziele der Kulturpolitik des Bundes. Gestützt auf Artikel 14 KFG unterstützt das BAK die kulturellen Organisationen in der Förderperiode 2012– 2015 mit jährlich rund 3,4 Millionen Franken. In der Förderperiode 2016–2019 sind im diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.

– Anlässe und Projekte: Mit Artikel 16 KFG besteht seit dem 1. Januar 2012 eine formalrechtliche Grundlage namentlich für die Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten, die ein breites Publikum ansprechen (z. B. Grossanlässe der Laien- und Volkskultur). In der Förderperiode 2016–2019 sind im diesem Tätigkeitsbereich des BAK keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt geplant.