Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/114: Verordung über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulenverordnung) · 13 Seiten
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Anhörungsbericht Verordnung über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
Ausgangslage
Die eidgenössischen Räte haben am 21. März 2014 das Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG) verabschiedet (Totalrevision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern).
Das neue Bundesgesetz muss durch eine Verordnung präzisiert werden. Diese soll namentlich Bestimmungen zu folgenden Punkten enthalten: Anerkennung von Schweizerschulen und deren Angebote (Gesuchstellung, Gesuchprüfung), Finanzhilfen an Schweizerschulen (Bemessungsgrundsätze, Gesuchstellung, Gesuchprüfung), Finanzhilfen an andere Formen der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Voraussetzungen, Umfang, Gesuchstellung, Gesuchprüfung), Sozialversicherungen, Vollzug. Die Verordnung wird auch eine Delegationsnorm enthalten, die das EDI ermächtigt, die Beitragssätze für die Finanzierung der Schweizerschulen in der Form einer Departementsverordnung festzulegen.
Im Hinblick auf das für den 1. Januar 2015 geplante Inkrafttreten hat das zuständige Bundesamt für Kultur im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern einen Verordnungsentwurf (Schweizerschulenverordnung, SSchV) erarbeitet, der bei den Kantonen (EDK und Patronatskantone) und den direkt interessierten Kreisen in eine Anhörung gegeben wurde.
Anhörungsverfahren
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 eröffnete der Departementsvorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) das Anhörungsverfahren die Verordnung zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland.
Es wurden insgesamt 46 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen. Neben der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK), den Patronatskantonen, und den Schweizerschulen wurden educationsuisse und die Auslandschweizer-Organisation (ASO) als Interessensvertreter der Schweizerschulen bzw. der Auslandschweizer begrüsst. Ausserdem wurden all jene internationalen Schulen zu einer Stellungnahme eingeladen, die mindestens eine durch den Bund unterstützte Schweizer Lehrkraft beschäftigen.
Die Anhörungsunterlagen umfassten die Verordnung, einen erläuternden Bericht, den von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Text des Gesetzes sowie die Liste der Adressaten.
Die Anhörung dauerte bis am 25. August 2014. Insgesamt sind 22 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. 11 von 14 Patronatskantonen haben geantwortet. Die EDK reichte keine selbständige Stellungnahme ein, sondern stellte den Kantonen eine Musterantwort zur Verfügung. Die Schweizerschulen haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Vereinzelt haben Schweizerschulen in einem separaten Schreiben zusätzlich Stellung zur Verordnung bezogen. Reagiert haben auch drei internationale Schulen. Zum Verordnungsentwurf haben sich ferner educationsuisse, die ASO, der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer der Schweiz (LCH) sowie die Arbeitgeberorganisation Centre Patronal geäussert.
Einzelheiten sind aus dem Verzeichnis der Teilnehmenden an der Anhörung im Anhang ersichtlich. Die Stellungnahmen können beim Bundesamt für Kultur eingesehen werden.