Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/114: Verordung über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulenverordnung) · 13 Seiten

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Anhörungsbericht Verordnung über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

Auswertung

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Angesichts der Mannigfaltigkeit der Antworten können nur die häufigsten und wichtigsten Punkte angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.

Auf die Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse (Ziffer 3) folgen allgemeine Bemerkungen und anschliessend die Detailkommentare zu den einzelnen Artikeln (Ziffer 4). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Teilnehmenden an der Anhörung sowie ein Abkürzungsverzeichnis.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Sämtliche Rückmeldungen begrüssen den Entwurf zur Verordnung zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (SSchV). Die Verordnung regle die erforderlichen Punkte sachlich und angemessen. Der Text wird als übersichtlich, klar strukturiert und umfassend beurteilt.

Es gibt keine grundsätzliche Kritik an der Stossrichtung der Verordnung. Die Anregungen betreffen in der Regel Details. Herauszuheben sind folgende Punkte:

Der Verein educationsuisse und die ASO schlagen vor, eine neue Kategorie von Schweizerschulen zu schaffen, die aufgrund ihrer fehlenden gemeinnützigen Orientierung nicht als beitragsberechtigt anerkannt werden können, aber dennoch einen Platz im Netz der offiziellen Schweizerschulen erhalten sollen, wenn sie dafür einen Betrag entrichten.

Die Haltung betreffend Schulneugründungen ist in den Stellungnahmen ambivalent. Einerseits wird die Idee einer Erweiterung des Netzes der Schweizerschulen grundsätzlich begrüsst, andererseits werden Einbussen für bestehende Schulen befürchtet und sind deshalb skeptisch gegenüber neuen Projekten. Die Patronatskantone begrüssen darum, dass in der Verordnung präzise Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Neugründungen gesetzt werden.

Die Grundsätze für die Bemessung der Finanzhilfen für anerkannte Schweizerschulen werden von den Teilnehmenden an der Anhörung im Wesentlichen gutgeheissen. Von verschiedenen Seiten werden aber Wünsche für Zusatzfinanzierungen vorgetragen: Beiträge für Lehrpersonen ohne schweizerische Lehrberechtigung, Beiträge für Matura-Angebote, Beiträge für die Schulleitertätigkeit, Beiträge für Übersiedlungskosten etc.

Alle Teilnehmer an der Anhörung bekunden ein grosses Interesse an der Departementsverordnung, da diese die finanziellen Aspekte (Beitragssätze für Finanzhilfen an anerkannte Schweizerschulen) regeln wird, die für die Schulen wie auch für die Patronatskantone wichtig sind. Einige Kommentare betreffen denn auch den künftigen Verteilschlüssel, auf Details hierzu wird in diesem Bericht nicht eingegangen. Die Departementsverordnung liegt in der Kompetenz des EDI und war nicht Gegenstand der Anhörung.