Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 14 Seiten
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3 Detaillierte Auswertung der Stellungnahmen
3.1 Grundsätzliche Beurteilung der Vorlage
Die Totalrevision der SGH-Verordnung findet breite Zustimmung und wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst. Wiederholt wird festgehalten, dass die SGH für die Weiterentwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungswirtschaft eine zentrale Rolle spielt und eine Flexibilisierung und Erweiterung der Fördertätigkeit der SGH aufgrund der bedeutenden Herausforderungen – insbesondere der Zweitwohnungsinitiative – und des erforderlichen Strukturwandels notwendig ist (HKS, hs, LU, SAB, sbv, SH, SZ, TG, UR, VS, VSKB).
Abgelehnt wird die Totalrevision einzig von ZH. ZH begründet seine ablehnende Haltung damit, dass mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) weitere Instrumente im Bereich der regionalwirtschaftlichen Förderung überflüssig geworden sind.
BL steht der Totalrevision kritisch gegenüber, da eine erhebliche Gefahr einer nicht zielorientierten Strukturerhaltung im touristischen Angebot aufgrund eines Subventionsmechanismus nach dem Giesskannenprinzip besteht. SO steht der einzelbetrieblichen Förderung aus ordnungspolitischen Gründen skeptisch gegenüber.
FR weist darauf hin, dass die Darlehensgewährung der SGH zwingend mit den bestehenden kantonalen Tourismusfördermassnahmen abgestimmt werden muss. GR ist der Ansicht, dass die SGH-Förderung eine weniger strenge Risikobeurteilung beinhalten sollte als diejenige der privaten Bankinstitute. Diese Forderung wird auch seitens der Branche vereinzelt eingebracht (ESH). VD unterstützt die Stossrichtung der Totalrevision, ist aber der Meinung, dass die von der SGH zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu restriktiv bemessen sind und für die nötige Erneuerung des Beherbergungsangebots in den alpinen Destinationen nicht ausreichen.
Die FDP stimmt der Totalrevision grundsätzlich zu, betont aber ihre generell kritische Haltung gegenüber der Förderung der Beherbergungswirtschaft durch den Bund. SAB und VSKB machen darauf aufmerksam, dass die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die SGH bis 2019 eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die angestrebte Wirkung der Totalrevision realisiert werden kann. economiesuisse erachtet die Totalrevision als zweckmässig, äussert aber grundsätzliche Bedenken. GastroSuisse anerkennt, dass mit der Totalrevision wichtige Akzente gesetzt werden, befürchtet aber, dass die Wirkung auf die Brache und ihre Entwicklung insgesamt bescheiden bleiben wird.
3.2 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden konzentrieren sich insbesondere auf die Leitfragen zur Modernisierung und Flexibilisierung des Beherbergungsbegriffs (Artikel 1), zur Anpassung des Förderperimeters der SGH (Artikel 2) und zur Vergrösserung des finanziellen Spielraums der SGH (Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 5).
3.2.1 Artikel 1 Beherbergungswirtschaft
Die Vernehmlassungsteilnehmenden wurden gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
a. Erachten Sie die Modernisierung und Flexibilisierung des Begriffs der Beherbergungswirtschaft als sinnvoll?
b. Ist die Definition "Strukturierte Beherbergungsbetriebe" nachvollziehbar und zweckmässig?
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