Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 14 Seiten

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Beherbergungsbetrieben (z.B. gemischtwirtschaftliche Betriebe) von der Förderung ausgeschlossen würde. LU stellt die Frage, ob die Mindestgrösse zu hoch angesetzt ist.

Zu Artikel 1 Absatz 2 werden verschiedene weitere Einzelforderungen vorgebracht. Im Zusammenhang mit Absatz 2 Buchstabe b bittet GastroSuisse um die ausschliessliche Förderung von touristischen Betrieben im engeren Sinn, welche ihren Hauptzweck im Erbringen touristischer Leistungen haben. ZG beantragt, in Absatz 2 Buchstabe b von der "überwiegenden Mehrheit" der Kundinnen und Kunden zu sprechen. Der STV ist der Ansicht, dass Absatz 2 Buchstabe c redundant und nicht zielführend ist und beantragt deshalb dessen Streichung. TI wünscht für das bessere Verständnis weitere Präzisierungen bei Absatz 2 Buchstaben c, d und f. UR fordert, dass bei der Umsetzung darauf geachtet wird, dass bei gemischtwirtschaftlichen Betrieben gemäss Absatz 2 Buchstabe e keine Wettbewerbsverzerrungen durch Quersubventionierungen entstehen. BS fordert, dass der Begriff "hybride Beherbergungsformen" gemäss Absatz 2 Buchstabe f näher erläutert wird oder – alternativ – durch den Begriff "gemischte Beherbergungsformen" ersetzt wird.

3.2.2 Artikel 2 Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte

Die Kantone wurden gebeten, insbesondere zu folgender Frage Stellung zu nehmen:

Erachten Sie die vom Bundesrat geplante Anpassung des Förderperimeters in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik (NRP) und die damit einhergehende moderate Ausdehnung des Förderperimeters als sinnvoll?

Die vom Bundesrat geplante Anpassung des Förderperimeters in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der NRP und die damit einhergehende moderate Ausdehnung des Förderperimeters stösst bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf breite Zustimmung. Es wird insbesondere begrüsst, dass in Zukunft auch Beherbergungsbetriebe im Mittelland und im Jura Zugang zu Darlehen der SGH erhalten und dass mit der Anpassung des Förderperimeters ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Abstimmung mit der NRP gemacht wird (FR, HKS, JU, LU, NE, SAB, sbv, TG, TI, UR).

JU begrüsst die Ausdehnung des Förderperimeters auf Regionen, die ein hohes touristisches Potenzial haben. LU und TG sind der Ansicht, dass aufgrund der Ausdehnung des Förderperimeters den touristischen Realitäten besser Rechnung getragen und besser auf die Bedürfnisse der Beherbergungswirtschaft eingegangen werden kann. Gemäss SO und TG führt die Ausdehnung des Förderperimeters und die damit einhergehenden Verbesserung der Abstimmung mit der NRP zu einer Effizienzsteigerung und zu einer Reduktion des administrativen Aufwands der Kantone. Der sbv begrüsst den vom Bundesrat vorgeschlagenen Förderperimeter insbesondere deshalb, weil dieser nicht auf mangelhaften statistischen Grundlagen basiert und keine isolierten Gemeinden enthält.

VS stimmt der geplanten Anpassung des Förderperimeters bedingt zu, die Kantone AG, AI, BL, BS, GE, GL, GR, ZG und ZH sowie die Stadt Lausanne lehnen sie ab. AG lehnt die Anpassung des Förderperimeters ab, da Ungleichheiten zwischen vergleichbaren Regionen geschaffen werden. AG schlägt deshalb vor, die ganze Schweiz ohne die Agglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf zum Förderperimeter der SGH zu zählen. AI erachtet es als untauglich, unterschiedliche Regionen mit gleichen Fördermassnahmen zu bedienen und lehnt es ab, weite Teile des Mittellandes in den Förderperimeter der SGH aufzunehmen.

BL, GL und GR weisen darauf hin, dass die Anpassung des Förderperimeters in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der NRP nicht kompatibel ist mit Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. BL ist der Ansicht, dass mit der geplanten Anpassung des Förderperimeters die Kantone, die nicht Teil des Wirkungsbereichs der NRP sind, doppelt benachteiligt werden. GL und GR sind der Auffassung, dass Beherbergungsbetriebe insbesondere in Regionen, die direkt von der der Zweitwohnungsinitiative betroffen sind, vermehrt gefördert werden müssen. GL und GR befürchten, dass die Ausdehnung des Förderperimeters zu einer erheblichen Zunahme an Fördergesuchen führen

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