Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/121: Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft · 14 Seiten

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wird, für welche die SGH nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Des Weiteren ist GL der Ansicht, dass die bessere Abstimmung der SGH mit der NRP wichtiger wäre als eine Anpassung des Förderperimeters der SGH, und GR fordert, die geltende Abgrenzung des Förderperimeters beizubehalten.

BS und GE weisen auf die wachsende Bedeutung des Städtetourismus für den Schweizer Tourismus hin und fordern eine Ausdehnung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz. BS fordert zudem die Streichung von Artikel 2 und ist der Auffassung, dass eine Ausdehnung des Förderperimeters aufgrund der liquiden Mittel der SGH möglich sein muss. Für GE steht die geplante Anpassung des Förderperimeters im Widerspruch zum Bundesgesetz über Regionalpolitik, welches eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und eine Stärkung der regionalen Wertschöpfungssysteme anstrebt. ZH erachtet es als grundsätzlich falsch, die Subjekthilfe nach regionalpolitischen Kriterien zu verteilen und ist der Ansicht, dass die Unterstützung dort erfolgen sollte, wo sie die grösste Wirkung entfaltet. Ergänzend hält ZH aber fest, dass eine Anpassung des Förderperimeters an den örtlichen Wirkungsbereich der NRP unter Ausklammerung dieser Grundsatzfrage grundsätzlich sinnvoll sein könnte. Die Stadt Lausanne macht auf die positiven Auswirkungen des Geschäfts- und Kongresstourismus in den Städten auf die Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte aufmerksam und fordert, auf den geplanten Ausschluss der grossen Agglomerationen zu verzichten.

Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich kritisch oder regen weitere Anpassungen an. Vereinzelt wird gefordert, dass keine Einschränkungen für Betriebe im bisherigen Förderperimeter resp. für den alpinen Tourismus entstehen (AR, NW, OW, VS). In eine ähnliche Richtung geht die Stellungnahme des Kantons UR, der die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die SGH bis 2019 als Voraussetzung für die Erweiterung des Förderperimeters nennt. BE spricht sich gegen eine Ausweitung des Förderperimeters auf Gebiete aus, bei denen der Fremdenverkehr nicht von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. JU regt an, dass die SGH für urbane Regionen andere Fördergrundsätze anwenden soll als für ländliche Regionen.

economiesuisse ist der Ansicht, dass in erster Linie das Wirtschaftlichkeitspotenzial der Betriebe, in zweiter Linie das Destinationsmanagement mit den Kooperationsmöglichkeiten und erst in dritter Linie der räumliche Förderperimeter für die Vergabe der Darlehen im Vordergrund stehen muss. Das Netzwerk Schweizer Pärke weist darauf hin, dass die lokale Beschränkung auf die eigentlichen Fremdenverkehrs- und Bäderregionen zwar nachvollziehbar aber für einige Pärke problematisch ist. Der Verband der Heilbäder und Kurhäuser regt an, den Begriff „Fremdenverkehrsgebiet“ durch „Tourismusgebiet“ oder „touristisches Gebiet“ zu ersetzen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Badekurort“ nicht mehr verwendbar ist. Das Centre Patronal und die Chambre Vaudoise des Arts et Métiers schlagen vor, in Artikel 2 explizit zu erwähnen, dass nur Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte unterstützt werden können.

Mit der Vernehmlassung wurde den Kantonen AG, BL, BS, GE, SO, ZG und ZH die Möglichkeit gegeben, für Gemeinden ausserhalb der Agglomerationen Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Aufnahme in den Förderperimeter vorzuschlagen. Für den Fall, dass der Bundesrat bei der geplanten Anpassung des Förderperimeters bleibt, schlägt AG die Aufnahme der neun Regionen Aarau, aargauSüd, Baden, Brugg, Fricktal, Lenzburg-Seetal, Oberes Freiamt, Zofingen und Zurzibiet vor. Zusätzlich fordert AG, dass die vier Badekurorte Baden, Bad Zurzach, Rheinfelden und Schinznach Bad weiterhin Teil des Förderperimeters sind. BL schlägt vor, sämtliche Baselbieter Gemeinden, welche nicht Teil der Agglomeration Basel sind, in den Förderperimeter aufzunehmen. Explizit hingewiesen wird zudem auf den Badekurort Bad Ramsach in Läufelfingen. ZG beantragt, das gesamte Kantonsgebiet in den Förderperimeter aufzunehmen. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind mindestens die Gemeinden Unterägeri, Oberägeri und Walchwil, die traditionell über einen grossen Ferien- und Kurtourismus verfügen, als Fremdenverkehrsgebiete vorzusehen. ZH beantragt, die Gemeinden Bäretswil, Bauma, Fischenthal, Hinwil, Hofstetten, Schlatt, Sternenberg, Turbenthal, Wald, Wila und Wildberg in den Förderperimeter aufzunehmen.

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