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Vernehmlassung 2013/123: Agrarpaket Herbst 2014 · 128 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Bereiche mit Mängeln 20142015

lung, ab zweitem Wiederholungsfall: Vervierfachung

Biologischer Landbau  (Summe von Punkten minus 10  wie 2014, aber für Tierhaltung

Punkte)/ 100 x Biobeiträge; über 110 grundsätzlich direkte Kürzungen in Punkte: keine Biobeiträge Franken

 Kürzung: max. Biobeiträge  Kürzung: max. Biobeiträge

Ressourceneffizienz  Keine Ressourceneffizienzbeiträge  Keine Ressourceneffizienzbeiträge

für entsprechende Technik und zu- für entsprechende Technik und zusätzlich Kürzung für falsche Anga- sätzlich 20% dieser Beiträge

ben (im Wiederholungsfall 3 x REB-  Bei Applikationstechnik Rückforde-Beitrag) rung der Gelder für die Investition plus 500 – 1000 Fr.

 Erster Wiederholungsfall: Verdoppelung, ab zweitem Wiederholungsfall: Vervierfachung

Tierwohl  (Summe von Punkten minus 10  (Summe von Punkten minus 10

Punkte)/ 100 x BTS- oder RAUS- Punkte)/ 100 x BTS- oder RAUS-Beiträge der Tierkategorie; über 110 Beiträge der Tierkategorie; über 110 Punkte: keine BTS- oder RAUS- Punkte: keine BTS- oder RAUS-Beiträge in der Tierkategorie Beiträge in der Tierkategorie

 Verstösse gegen Tierschutzgesetz-  Keine Punkte für Verstösse gegen gebung werden mit Punkten bewer- Tierschutzgesetzgebung

tet und führen zu Kürzungen der Ti-

erwohlbeiträge

Tierschutz  Verstösse gegen baulichen und  wie 2014, jedoch pauschale Beträge

qualitativen Tierschutz sowie gegen beim Auslaufjorunal

Auslauf von angebundenen Rindvieh

und Ziegen: Punktesystem

 100 Fr. pro Punkt; über 110 Punkte:

Kürzung um 100% aller Direktzah-

lungen

Gewässerschutz, Um-  Kürzung von 5% (leichte Verstösse)  Pauschale Kürzung um 1000 Fr. für weltschutz, Natur- und bis zu 100% aller Direktzahlungen erstmaligen Verstoss

Heimatschutz (sehr schwere Verstösse im Wieder-  Kürzung von 25% aller Direktzah-

holungsfall) lungen (max. 6‘000 Fr.) im Wiederholungsfall

 Für sehr schwere Verstösse kann der Kanton höhere Kürzungen festlegen

Sömmerungsbeiträge  Prozentuale Kürzung der Sömme-  wie 2014, jedoch differenzierte,

rungsbeiträge tiefere Kürzungen bei Schafweiden  kein Sömmerungsbeitrag bei schwe-

ren Mängeln

In einigen Bereichen werden im Grundsatz die bisherigen Kürzungsvorgaben weitergeführt. Wesentliche Änderungen betreffen die Kürzungen bei Dokumentenmängeln. Diese sollen neu mit tendenziell tiefen pauschalen Beiträgen sanktioniert werden und teilweise auch nur, wenn eine Nachfrist verpasst wird. Bestimmte Verstösse gegen die Tierschutzbestimmungen sollen nicht mehr zu unverhältnismässigen Kürzungen bei den Tierwohlbeiträgen führen. Für Extenso-, GMF- und Ressourceneffizienzbeiträge soll beim ersten Mangel neben der Kürzung des ganzen Beitrags für die Nichterfüllung der Leistungen noch 20% dieser Beiträge zusätzlich gekürzt werden. Damit soll verhindert werden, dass vorsorglich Programme angemeldet werden oder Programme nicht abgemeldet werden, wenn die Einhal-