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Vernehmlassung 2013/123: Agrarpaket Herbst 2014 · 128 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

1.4.3 Volkswirtschaft

Die Beitragskürzung bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen auf Dauergrünland (Wiesen, Weiden) von insgesamt 34 Mio. Fr. hat nur für die Betriebe mit solchen Flächen eine Auswirkung. Im Durchschnitt werden pro Betrieb 700 Franken weniger Direktzahlungen ausgerichtet. Falls die der Kürzungen des KAP 2014 umgesetzt werden, werden die ausbezahlten Direktzahlungen für alle Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich um 1,9 Prozent reduziert.

Es gibt rund 2‘500 Betriebe mit anderen Kühen, welche rund 40‘000 Mutterkühe alpen. Aufgrund von Schätzungen dürfte es bei rund der Hälfte der Betriebe zu einer Erhöhung des Normalbesatzes kommen, welche grundsätzlich zu höheren Beiträgen führt. Die Ausgaben für Sömmerungsbeiträge dürften insgesamt um rund 1,5 Mio. Fr./Jahr steigen.

Die standardisierten Kontrollpunkte und die Festlegung der Kürzungen bei Mängeln fördern den Schweiz weit einheitlichen Vollzug. Auf die Häufigkeit der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben hat die Änderung keinen Einfluss. 2012 wurden aufgrund von Verstössen gegen die Bewirtschaftungsanforderungen auf rund 4‘700 Betrieben die Direktzahlungen um insgesamt rund 5 Mio. Fr. gekürzt. Mit der Änderung werden die betroffenen Betriebe und der Gesamtbetrag voraussichtlich gleich bleiben.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf internationale Recht und auf das bilaterale Recht zwischen der Schweiz und der EU

1.6 Inkrafttreten

Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten.

1.7 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Artikel 70 Absatz 3, 70a Absatz 3, 71 Absatz 2, 73 Absatz 2, 170 und 171 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).