Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/13: Teilrevision der Alarmierungsverordnung (AV) · 6 Seiten

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len (Kantone, Gemeinden, Stauanlagenbetreiber) weiterhin möglich: je nachdem wie POLYALERT konfiguriert wird (Vergabe von Auslöserechten), kann der allgemeine, der Wasser- oder können beide Alarme durch die berechtigte Stelle ausgelöst werden.

Das neue technische System macht es notwendig, dass der Bund bzw. das BABS als verantwortliche Stelle für die Erstellung des Alarmierungssystems POLYALERT die oben genannten zentralen Komponenten der technischen Systeme (IT-Infrastruktur mit Hardware, Software, Netzen, Netzzugängen, etc.) nicht nur aufbaut, sondern in der Folge auch für die gesamtschweizerische Sicherstellung des Betriebs bzw. der Betriebsbereitschaft und des Unterhalts dieser zentralen Komponenten sorgt und die entsprechende Finanzierung übernimmt. Darunter fallen etwa die Kosten für Sicherheits-Updates (Cyber-Kriminalität) und entsprechend notwendige Anpassungen an der Hard- oder Software. Auch die Nutzung der extern erbrachten zentralen Rechenzentrums-Leistungen fallen darunter.

Abs. 2: Entsprechend der Anpassung in Absatz 1 (Bst. b) wird präzisiert, dass die Kantone und Gemeinden die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt lediglich der dezentralen Komponenten der technischen Systeme sowie der Sirenen tragen.

Abs. 3: Wie in Absatz 2 erfolgt die der Änderung in Absatz 1 entsprechende Präzisierung für die Betreiber von Stauanlagen. Die Sirenen sind hier nicht aufgeführt, da für diese die Kantone und die Gemeinden die Kosten zu tragen haben. Wie bis anhin tragen die Stauanlagenbetreiber zudem auch die Kosten für die Erstellung und Erneuerung der baulichen Infrastruktur.

Abs. 4: Die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der dezentralen Komponenten der technischen Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung sind wie bisher durch die Kantone und Gemeinden (Abs. 2) bzw. durch die Stauanlagenbetreiber zu tragen (Abs. 3).

Diese Kosten fallen für die dezentralen Komponenten der technischen Systeme von PO-LYALERT bei den Sirenen- und Auslösestandorten an. Erbringerin dieser Leistungen ist heute die Firma Atos AG, beim alten Alarmierungssystem SFI 457 war es die Swisscom AG. Die Kantone und Gemeinden sowie die Stauanlagebetreiber bezahlen letztlich bei POLYALERT via BABS dem neuen Systembetreiber (Atos AG) die anfallenden Kosten für den Betrieb und Unterhalt der dezentralen Komponenten, die beim System INFRA-NET an den bisherigen Systembetreiber (Swisscom AG) gingen. Die Kosten für die dezentralen Komponenten der technischen Systeme bewegen sich für die Kantone, Gemeinden und die meisten Stauanlagenbetreiber auf dem gleichen Niveau wie beim bisherigen Alarmierungssystem SFI 457. Diese pauschalierten Betriebs- und Unterhaltskosten für die dezentralen Komponenten sind mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern bereits einvernehmlich vereinbart worden.

Die Kantone und die Stauanlagenbetreiber fordern, dass das BABS als behördliche Stelle das Inkasso dieser Kosten zu Handen des privaten Systembetreibers (Atos) übernimmt, da die Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung bei Ereignissen letztlich eine hoheitliche Aufgabe darstellt. Entsprechende Abklärungen haben zudem ergeben, dass eine externe Lösung weit höhere Kosten verursachen würde. Im Sinne einer administrativen und Kosten optimierenden Vereinfachung sollen die Rechnungen nur noch jährlich – anstatt wie bis anhin durch die Swisscom monatlich – versandt werden. Das BABS leitet die bei ihm eingegangenen pauschalierten Betriebs- und Unterhaltsbeiträge der Kantone, Gemeinden und Stauanlagenbetreiber jeweils im selben Betriebsjahr an den Systembetreiber (Atos) weiter.

Das BABS legt die Höhe der Betriebs- und Unterhaltskosten fest und kann diese pauschalieren. Zudem soll das BABS die Beträge bei Notwendigkeit (z. B. Teuerung, allfällige technisch bedingte neue Anforderungen) anpassen können.