Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/13: Teilrevision der Alarmierungsverordnung (AV) · 10 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Infrastruktur
Teilrevision der Alarmierungsverordnung _________________________________________________
Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
6. Juni 2013
Inhalt
A. Einleitung
B. Liste der Anhörungsadressaten
C. Ergebnisse der Anhörung
1. Zusammenfassung
2. Details zu den Stellungnahmen
A. Einleitung
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone, die Betreiber von Stauanlagen sowie den Schweizerischen Zivilschutzverband eingeladen, im Rahmen einer Anhörung zur Teilrevision der Alarmierungsverordnung (AV, SR 520.12) Stellung zu nehmen.
Das primäre Ziel der vorliegenden Teilrevision der AV ist es, Präzisierungen bezüglich der Zuständigkeiten und der Finanzierung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung anzubringen. Dabei wird an der bisherigen Zuständigkeitsfinanzierung nichts geändert.
Das Anhörungsverfahren dauerte vom 8. April bis am 17. Mai 2013. 32 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 29 Stellungnahmen eingegangen (wovon ein paar wenige ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben).
B. Liste der Vernehmlassungsadressaten
(*Antwort erhalten)
Kantone
Die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone
alle* (ausser GR, SG, ZG)
Betreiber von Stauanlagen (Poolverteter)
- Groupe E SA (Pool 2)
- HYDRO Exploitation (Pool 1)*
- Axpo AG (Pool 5)
- Kraftwerke Hinterrhein (Pool 4)
- Ofima (Pool 3)*
1/10 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07