Bericht lang
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1. Ausgangslage
Der Bundesrat hatte das EFD bereits im November 2008 beauftragt, eine Vorlage für die USR III zu erarbeiten. Die darin vorgesehenen Reformelemente reichten allerdings nicht aus, um die internationale Akzeptanz des Schweizer Unternehmenssteuersystems wieder herzustellen. Deshalb hatte der Bundesrat im Frühling 2012 das EFD beauftragt (BRB vom 1. Juni 2012), in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise seine Arbeiten zur Vorlage von Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts fortzuführen.
In der Folge hatte das EFD gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Ihr Auftrag war es, Vorschläge im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz zu erarbeiten.
Die Projektorganisation hatte daraufhin eine Strategie für die USR III entwickelt und verschiedene steuerliche Massnahmen zur Einführung oder zur weiteren Prüfung vorgeschlagen. Sie hatte zudem festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform mittels vertikalen Ausgleichsmassnahmen ausgewogen zwischen den Staatsebenen verteilt werden sollen. Zudem prüfte und empfahl sie Massnahmen im Bereich des bestehenden Ressourcenausgleichs und der Gegenfinanzierung auf Bundesebene.
Am 9. September 2014 hatte schliesslich der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft eine Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (USR III) durchzuführen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 31. Januar 2015.
Um die Meinung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu den unterbreiteten Vorschlägen gezielt ermitteln zu können, wurde den Vernehmlassungsunterlagen ein Fragebogen beigelegt, auf dem die vorliegende Auswertung grundsätzlich basiert. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten mit den verwendeten Abkürzungen ist im Anhang ersichtlich.
2. Grundzüge der Vorlage
Mit der USR III will der Bundesrat die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz im internationalen Umfeld stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass die Unternehmen auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leisten. Um das zu erreichen, sollen die Massnahmen der USR III drei Teilziele verfolgen:
Kompetitive Steuerbelastung,
internationale Akzeptanz und
finanzielle Ergiebigkeit.
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung, namentlich für mobile Erträge (insbesondere Zinserträge sowie Erträge aus Immaterialgüterrechten), herrscht nach wie vor ein intensiver internationaler Steuerwettbewerb. Unter anderem finden sich in mehreren EU-Staaten Sonderregelungen für diese mobilen Erträge, die zu Steuerbelastungen von teilweise unter 10% führen. Diese Sonderregelungen stossen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Kritik und es ist unklar, ob und – falls ja – welche dieser Sonderregelungen in Zukunft noch Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage eine steuerpolitische Stossrichtung vorgeschlagen, wie sie von der gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone entwickelt worden ist und die aus folgenden Elementen besteht: