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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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weist grundsätzlich auf die Stellungnahme des SBVg. Die Stadt Schaffhausen verweist bezüglich der in ihrer Stellungnahme nicht angesprochenen Punkte auf die Stellungnahmen des SSV und der Konferenz der Städtischen Finanzdirektoren und Finanzdirektorinnen.
3.2. Auswertungskonzept
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt und insbesondere auf Änderungsvorschläge eingegangen. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen. Sie können bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesehen werden. Bei der Wiedergabe der Stellungnahmen wurden sie - wo immer sinnvoll - in drei Kategorien unterteilt:
KdK/FDK und Kantone,
Parteien,
und Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen.
Die Positionen der KdK/FdK werden zusammen wiedergegeben, da die KdK in ihrer Stellungnahme ausdrücklich auf die Ausführungen der FDK verweist. Die Reihenfolge bei der Kategorie Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen erklärt sich wie folgt: Die offiziell eingeladenen Verbände/Organisationen werden zuerst genannt und die weiteren eingegangenen Stellungnahmen danach aufgeführt.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung zum steuerpolitischen Teil
4.1 Steuerpolitische Stossrichtung Zusammenfassung
KdK/FDK, sämtliche Kantone, die überwiegende Mehrheit der Parteien und der Verbände/Organisationen sowie der weiteren Stellungnahmen befürworten die allgemeine Stossrichtung der USR III. Diese soll die Aufrechterhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ermöglichen, die internationale Akzeptanz des Steuersystems unseres Landes fördern und der öffentlichen Hand ausreichende Steuereinnahmen zur Finanzierung der Aufgaben garantieren.
Grundsätzlich besteht die Auffassung, dass die Besteuerung von Erträgen aus mobilen Faktoren überarbeitet werden muss, damit sie den von der OECD erarbeiteten internationalen Standards entspricht.
Zur Notwendigkeit und zum Umfang einer Steuersenkung im eigenen Kanton werden nur vereinzelt Aussagen gemacht (siehe unten).
Die Mehrheit der vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Systematik im Unternehmenssteuerrecht wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus, Verschlechterung der Standortattraktivität,
der internationalen Akzeptanz nicht förderlich,
finanzielle Auswirkungen, die dem Ergiebigkeitsziel entgegenstehen und
der Handlungsspielraum der Kantone wird eingeschränkt.
Zustimmung
KdK/FDK, sämtliche Kantone, die Mehrheit der Parteien (BDP, CVP, GLP, Grüne, FDP, PLR-VD) und die relative Mehrheit der Verbände/Organisationen sowie der weiteren Stellungnahmen (economiesuisse, SAB, SBMV, SBVg, SGB, SGemV, STV, SVDS, Swiss-
holdings, Treuhand-Kammer, Amcham, Coop, FER, FASMED, GEM, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OREF, Prof. Oberson, SBB, scienceindustries, Schindler, SOHK, SVV, Tardy, up!schweiz,
VPAG, VSV, ZHK, ZVDS) begrüssen die Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge.