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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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CP erachtet eine Senkung notwendig fordert, jedoch auch eine Senkung der direkten Bundessteuer.

GEM betont, dass die Steuerreform in erster Linie auf einem konkurrenzfähigen effektiven Gewinnsteuersatz basieren muss, welcher in den Westschweizer Kantonen mit einer hohen Dichte an multinationalen Unternehmen und insbesondere in denjenigen mit Unternehmen, die von keiner anderen Massnahme profitieren können (z.B. Rohstoffhandel), um die 13% liegen muss. Die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen wirken lediglich komplementär und dürfen eine schnelle Einführung dieser Steuersätze nicht gefährden.

Der veb.ch erachtet die Senkung als notwendig und findet die anteilsmässige Beteiligung des Bundes an den Steuerausfällen sei richtig.

SVDS befürworte zwar kantonale Gewinnsteuersenkungen, bemängelt aber, dass die

USR III nicht berücksichtigt, dass eine zunehmende Anzahl von Staaten eine Mindestbesteuerungshöhe (CFC-Rules) voraussetzen.

GastroSuisse fordert, dass die Unternehmenssteuersätze auf breiter Front gesenkt werden und für deren Höhe eine verbindliche Bandbreite geschaffen wird.

SSV, Städtische Steuerkonferenz Ville de Genève halten die Senkung der Gewinnsteuern nicht für opportun oder als nicht verkraftbar für die Städte.

Economiesuisse, SBMV, SBVg, SwissHoldings lehnen ausser der steuersystematisch konsequenten steuerneutralen Aufdeckung stiller Reserven bei einem Statuswechsel und die Änderung der internationalen Steuerausscheidung (Principalgesellschaften) sämtliche anderen steuersystematischen Massnahmen ab.

SVDS sieht einzig in der Anpassung des Beteiligungsabzuges eine Verbesserung der Unternehmenssteuersystematik. Die übrigen Massnahmen sind fiskalischer oder politischer Natur.

Die SVP behält sich eine abschliessende Zustimmung/Ablehnung nach der überarbeiteten resp. den zusätzlich geforderten Massnahmen vor.

SAB fordert, dass der international anerkannte Grundsatz, Gewinne am Ort der Entstehung zu versteuern, auf die interkantonale Ebene übertragen wird. Es geht ihr insbesondere um die Aufhebung der privilegierten Besteuerung und Gewinnverschiebung bei den Partnerwerken der Wasserkraftanlagen. Damit soll die Eigenfinanzierungskraft und das Ressourcenpotenzial der Gebirgskantone gesteigert werden.

STV schlägt vor, eine Gesamtrevision des Unternehmenssteuerrechts zu prüfen, damit das bestehende komplizierte Regelwerk durch ein einfacheres und klareres System abgelöst werden kann.

SGV erscheinen die Massnahmen zu komplex, wenig angepasst und teilweise schon überholt.

SPS findet die Steuerempfindlichkeit von privilegiert besteuerten Unternehmen wird von der Bundesverwaltung als zu hoch eingestuft. Eine moderate Anhebung der Gewinnsteuern würde keinen grossen Exodus auslösen.

SBB befürwortet die Einführung aller Massnahmen im Unternehmenssteuerrecht, welche eine steuerliche Doppelbelastung verhindern bzw. dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stärker Rechnung tragen.

Ablehnung

Eine kleine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (PdAS,

Travail.Suisse, AGFU, SSV, Alliancesud, Gastrosuisse, Gemeinde Ittigen, Stadt Schlieren, Swiss Textiles) lehnt die steuerpolitische Stossrichtung ab.

PdAS stört sich an den Steuergeschenken für Grossunternehmen.

JSVP lehnt die Vorlage inhaltlich ab, da mit dieser neue Steuern eingeführt würden.

Travail.Suisse, AGFU unterstützen einzig die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus und die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften.