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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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 Abschaffung bestehender und Einführung neuer Regelungen für mobile Erträge, die den internationalen Standards entsprechen;

 kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen;

 weitere Massnahmen zur Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts.

Die steuerpolitischen Massnahmen werden flankiert durch die folgenden finanzpolitischen Massnahmen:

 Vertikale Ausgleichsmassnahmen zur ausgewogenen Verteilung der Reformlasten zwischen den Staatsebenen;

 Anpassung des nationalen Finanzausgleichs zur Erreichung dessen verfassungsmässiger Ziele unter den neuen steuerpolitischen Rahmenbedingungen;

 Gegenfinanzierung der Mehrbelastungen auf Bundesebene.

Die steuerpolitischen Massnahmen der Vernehmlassungsvorlage umfassen die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus, die Einführung einer Lizenzbox auf kantonaler Ebene, die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital, Anpassungen bei der kantonalen Kapitalsteuer, einheitliche Regelungen zur Aufdeckung der stillen Reserven, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen bei der Verlustverrechnung, Anpassungen beim Beteiligungsabzug, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften und Anpassungen im Teilbesteuerungsverfahren.

Die finanziellen Lasten der Reform sollen ausgewogen verteilt werden. Deshalb soll der Bund die Kantone mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen unterstützen. Zudem müssen an der Berechnung des Ressourcenpotentials Anpassungen vorgenommen werden, um die neuen reformbedingten steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Auch der Bundeshaushalt wird mit der Reform erheblich belastet. Zur Einhaltung der Schuldenbremse sind daher Massnahmen für eine Gegenfinanzierung notwendig.

Gesamthaft resultieren aus den quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen Mindereinnahmen im Umfang von ca. 0.5 Milliarden Franken für den Bund. Hinzu kommen Mehrausgaben für die vertikalen Ausgleichsmassnahmen (1 Mrd.) sowie den Ergänzungsbeitrag für die ressourcenschwächsten Kantone (180 Mio.). Die Gesamtbelastung beläuft sich damit auf rund 1,7 Milliarden Franken, ohne Kapitalgewinnsteuer auf rund 2 Milliarden Franken.

3. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

3.1. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 12 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, zwei Gerichte, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, sechs Finanzbehörden und Steuer-Organisationen sowie zehn übrige Organisationen eingeladen.

Von den Eingeladenen reichten 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, sieben politische Parteien (BDP, CVP, FDP, Grüne, GLP, SPS, SVP), drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGemV, SSV, SAB), sechs gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SBV, SBVg,

SGB, Travail.Suisse), drei Finanzbehörden und Steuer-Organisationen (FDK, Städtische Steuerkonferenz, SVDS) sowie sechs der übrigen angeschriebenen Organisationen (CP,

FER, Treuhand-Kammer, STV, veb.ch, SwissHoldings) eine materielle Stellungnahme ein. Ausserdem liessen sich weitere 65 nicht angeschriebene Verbände/Organisationen und Personen (vgl. Anhang) materiell vernehmen. Explizit auf eine materielle Stellungnahme verzichteten: Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und der SAV. Der Kanton LU verweist grundsätzlich auf die Stellungnahme der KdK/FDK. Der SAV schliesst sich der Stellungnahme von economiesuisse an. Interpharma verweist generell auf die Stellungnahme von SwissHoldings. Die Gemeinde Ittigen schliesst sich derjenigen des VBSS an. Raiffeisen ver-