Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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BEPS-Aktionsplan. Dieser wurde am 20. Juli 2013 von den Finanzministern und Notenbankgouverneuren und am 13. September 2013 von den Staats- und Regierungschefs der G20 unterstützt. Mit dem fünfzehn Aktionen umfassenden Plan soll insbesondere erreicht werden, dass Gewinne am Ort der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit besteuert, aggressive Steuerplanungen unterbunden und die internationale Nichtbesteuerung vermieden werden. Die verschiedenen Arbeitsgruppen, in denen sich die Schweiz aktiv beteiligt, haben im Herbst 2013 ihre Tätigkeit aufgenommen. Erste Resultate, unter Einschluss von Empfehlungen zum Erlass oder zur Anpassung von Rechtssätzen und Praxen wurden im Juni 2014 vom Fiskalkomitee der OECD genehmigt und von der OECDam 16. September 2014 publiziert. Bis Ende 2015 sollen die Arbeiten an der Konkretisierung der Aktionen abgeschlossen sein. Danach sollen die Ergebnisse umgesetzt werden.

Im November 2012 begann das OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (FHTP – Forum on Harmful Tax Practices) mit der Prüfung von identifizierten Regimes. Darunter finden sich insbesondere die Lizenzboxen zahlreicher europäischer Staaten und sechs Schweizer Regimes2, die im Wesentlichen auch Gegenstand von Diskussionen mit der EU bilden.

Es zeichnet sich ab, dass zumindest die drei kantonalen Steuerstatus und eine Bundessteuerpraxis von der OECD als schädlich beurteilt werden.

Das FHTP befasst sich auch mit den Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz, die einer privilegierten Besteuerung durch ein Steuerregime zugrunde liegen muss. Basierend auf den zu erarbeitenden Kriterien sollen die Regimes der Mitgliedstaaten

– in erster Linie die Lizenzboxen – beurteilt werden. Das Forum erarbeitet ausserdem einen Rahmen für den obligatorischen spontanen Informationsaustausch über Rulings, die im Zusammenhang mit Steuerregimes erteilt werden. Ein Bericht über die laufenden Arbeiten des FHTP wurde im Juni 2014 vom Fiskalkomitee der OECD genehmigt und von der OECD am 16. September 2014 veröffentlicht . Der BEPS-Aktionsplan sieht darüber hinaus weitere Schritte vor, namentlich die Definition einer Strategie für den Einbezug weiterer Staaten sowie die Möglichkeit einer Anpassung oder Ergänzung des geltenden Regelwerks von 1998 zu schädlichen Steuerpraktiken bis 2015.

1.1.1.2 Diskussionen mit der EU

Seit 2005 belastet die Kontroverse um die Unternehmensbesteuerung die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Im Jahre 2007 fällte die Europäische Kommission (EU-Kommission) einen unilateralen Entscheid, wonach die kantonalen Unternehmenssteuerregimes inkompatibel mit der Beihilfebestimmung des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 seien. Die Schweiz qualifizierte diesen Entscheid stets als unbegründet. Eine Lösung des Konflikts scheiterte 2009.

Bei den von der EU als schädlicher Steuerwettbewerb kritisierten Besteuerungsmodellen für Unternehmen in der Schweiz handelt es sich um i) Domizilgesellschaften, ii) Gemischte Gesellschaften, iii) Holdinggesellschaften, iv) Beteiligungsabzug, v)

2 Das FHTP untersucht gegenwärtig die folgenden schweizerischen Steuerregimes: i) Domizilgesellschaften, ii) Gemischte Gesellschaften, iii) Holdinggesellschaften, iv) sogenannte „Prinzipalstrukturen“, v) Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik und vi) Lizenzbox des Kantons Nidwalden.