Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Finanzbetriebsstätten, vi) sogenannte „Prinzipalstrukturen“ und vii) Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik3.

Im Juni 2010 schlug die EU der Schweiz vor, einen Dialog über den sogenannten Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung (nachfolgend Verhaltenskodex) zu führen. Dieser Verhaltenskodex stellt ein politisches Instrument innerhalb der EU dar, mit dem sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, den schädlichen Wettbewerb im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu bekämpfen. Im Visier sind Steuerbestimmungen und Steuerpraktiken, die zu einer deutlich niedrigeren Effektivbesteuerung führen, als dies im betreffenden Mitgliedstaat üblich ist. Die Schweiz hält ausdrücklich an ihrer Souveränität und an einem ausgewogenen Steuerwettbewerb fest und lehnt eine Verpflichtung auf das EU-interne Instrument des Verhaltenskodex ab. Die Schweiz war aber bereit, mit der EU Gespräche über strittige Fragen zu führen. In diesem Rahmen wurden verzerrende Steuerregimes besprochen, insbesondere solche, die Aspekte einer privilegierten Besteuerung von Einkünften aus ausländischer Quelle (sog. Ring-Fencing) aufweisen. Auch Gegenmassnahmen der EU-Mitgliedstaaten bildeten Gegenstand der Diskussionen. Nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und der Kantone hat der Bundesrat am 4. Juli 2012 ein Mandat für den Dialog über die Unternehmensbesteuerung mit der EU verabschiedet. Darin hat er folgende drei Zielsetzungen bestimmt:

• Die Wahrung und Weiterentwicklung der steuerlichen Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz;

• Die Förderung der internationalen Akzeptanz der schweizerischen Steuerordnung;

• Die Sicherstellung ausreichender Einnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher Tätigkeiten.

In zahlreichen technischen und politischen Gesprächen mit den zuständigen Dienststellen der EU-Kommission konnte die Schweiz beharrlich ihren Standpunkt vertreten und im Mai und im November 2013 ihre Haltung in der Gruppe zum Verhaltenskodex (CoC-Gruppe – Code of Conduct Group) den EU-Mitgliedstaaten darlegen. Gemäss dem damals vorliegenden Vorschlag hätte sich der Bundesrat verpflichtet, innerhalb kurzer Fristen fünf Steuerregimes4 abzuschaffen und allfällige Massnahmen so zu gestalten, dass sie allgemein anerkannten internationalen Standards der OECD entsprechen. Im Gegenzug sollten die Mitgliedstaaten ihre gegen die schweizerischen Regimes ergriffenen Gegenmassnahmen aufgeben und darauf verzichten, während der Umsetzungszeit neue Gegenmassnahmen einzuführen (sogenannte Standstill-Klausel). Die Mitgliedstaaten anerkannten die erzielten grossen Fortschritte, brachten aber Vorbehalte, insbesondere im Zusammenhang mit dem von der Schweiz verlangten Verzicht auf neue Gegenmassnahmen, an. In der Sitzung vom 10. Dezember 2013 hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) die EU-Kommission aufgefordert, den Dialog mit der Schweiz fortzusetzen und bis Ende Juni 2014 abzuschliessen. In zahlreichen Gesprächen einigten sich die Delegierten im Verlauf der ersten Hälfte des Jahres 2014 auf einen gemeinsamen Text ohne Standstill-Klausel und ohne Fristen für die Umsetzung der Schweizer Unternehmenssteuerreform. Darin wird die Absicht des Bundesrates festgehalten,

3 Die Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik sind Gegenstand technischer Gespräche zwischen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.

4 Dabei handelt es sich um: i) Domizilgesellschaften, ii) Gemischte Gesellschaften, iii) Holdinggesellschaften, iv) sogenannte „Prinzipalstrukturen“ und v) Finanzbetriebsstätten.