Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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nehmen überdurchschnittlich rentabel operieren und eine ökonomische Rente erwirtschaften. Grenzanbieter, d.h. Anbieter, deren Erlös gerade die Produktionskosten deckt, sind in diesen Märkten demgegenüber als mobil anzusehen.

Aufgrund des fehlenden Steuerwettbewerbs lassen sich bei solchen Unternehmen an sich hohe Steuerbelastungen durchsetzen. Da in der Schweiz neben dem internationalen auch noch der kleinräumigere Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen spielt, existieren im Segment der international immobilen Unternehmen, auch Gesellschaften, die zwar nicht international, dafür aber interkantonal mobil sind. Dieser Umstand beschränkt den Freiraum der Kantone zur Steuerfestsetzung.

Die übrigen drei Segmente umfassen Unternehmen oder Unternehmensaktivitäten, bei denen sich grundsätzlich die Frage stellt, wo sie angesiedelt werden sollen. Beim Standortentscheid spielen dabei verschiedene Faktoren für die Standortgüte eine Rolle, die steuerlicher oder nicht-steuerlicher Natur sein können.1 Die drei Segmente können voneinander nach dem Ausmass abgegrenzt werden, in dem die steuerlichen Faktoren den Ausschlag für den Standortentscheid geben.

Im zweiten Segment finden sich die wenig mobilen Unternehmen und Unternehmensaktivitäten. Hier spielen steuerliche Aspekte zwar eine Rolle, die nichtsteuerlichen Standortfaktoren fallen aber wesentlich stärker ins Gewicht. Zwischen den einzelnen Standorten besteht eine monopolistische Konkurrenz, die sich durch das Bündel der gegebenen oder auch politisch bewusst gestalteten Standortfaktoren der jeweiligen Gebietskörperschaften ergibt.

Im dritten Segment sind die mobilen Unternehmen und Unternehmensaktivitäten angesiedelt. Die steuerlichen Gesichtspunkte wiegen hier stärker als im zweiten Segment, dennoch bleiben gewisse nicht-steuerliche Standortfaktoren relevant. Das Bündel der Standortfaktoren, das die besteuernden Gebietskörperschaften offerieren können, um mobile Unternehmen anzuziehen, ist homogener als im zweiten Segment. Der Preis- bzw. Steuerwettbewerb ist schärfer und die Zahl der Gebietskörperschaften, welche dieses Segment bedienen, ist niedriger. Die Konkurrenz zwischen den Gebietskörperschaften weist daher die Struktur eines Oligopols auf.

Die hochmobilen Unternehmen und Unternehmensaktivitäten befinden sich im vierten Segment. Die nicht-steuerlichen Standortfaktoren treten hier zurück, so dass die steuerlichen Aspekte (nahezu) das einzige Kriterium für die Standortwahl darstellen.

1.1.1.1 Jüngere Entwicklungen in der OECD

Unter Einfluss der G20 hat die OECD beschlossen, die Gewinnverkürzung und die Gewinnverlagerung zu bekämpfen. Am 19. Juli 2013 publizierte die OECD den

1 Wichtige nicht-steuerliche Standortfaktoren sind: • Zentrale Lage mit vorzüglicher internationaler Verkehrsanbindung; • ausgebaute Infrastruktur; • gutes Bildungssystem; • Mehrsprachigkeit; • exzellenter Forschungsstandort; • bestehende Technologiecluster; • hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte; • flexibler Arbeitsmarkt; • leistungsfähiges Bankensystem; • hohe Lebensqualität; • politische Stabilität und sozialer Friede.