Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 9 Seiten

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de eine weitere Interpellation Humbel (13.3223 - Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin) eingereicht, welche dem Bundesrat Fragen zu Gebrauch und Umsetzung der neuen Kompetenz stellt.

Der Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» sowie ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» sorgen dafür, dass die Hausärztinnen und Hausärzte schnell konkrete Verbesserungen erhalten und die medizinische Grundversorgung gestärkt wird. Eine der Massnahmen innerhalb des Masterplans sieht eine finanzielle Besserstellung der Grundversorger vor. Weil damit ihre Anliegen erfüllt sind, haben die Initianten ihr Volksbegehren Ende September 2013 zurückgezogen. Über den Gegenentwurf stimmt das Volk 2014 ab.

Bereich TARMED

Da sich im Bereich TARMED trotz intensiver Diskussionen keine Einigung zwischen den Tarifpartnern abzeichnete, die eine bessere Abgeltung der hausärztlichen Leistungen zur Folge hätte, wurden die Tarifpartner im Rahmen des Masterplans aufgefordert, Vorschläge zur Besserstellung der Grundversorger im Umfang von Fr. 200 Mio. zu erarbeiten. Ziel war es, dadurch eine substantielle finanzielle Besserstellung der Grundversorger zu bewirken. Um dabei eine kostenneutrale Umsetzung dieser Besserstellung zu gewährleisten, mussten die Tarifpartner gleichzeitig einen Plan zur kostenneutralen Umsetzung präsentieren. Dies deshalb, weil die Besserstellung der Grundversorger im Rahmen des Masterplans bald möglichst geschehen soll und sie lediglich als Übergangsmassnahme bis zu einer weitergehenden Revision der Tarifstruktur – von den Tarifpartnern geplant auf Ende 2015 – zu verstehen ist. Eine solche Übergangsmassnahme, welche am Umfang der Leistungen nichts ändert, soll im Sinne von Artikel 43 Absatz 6 i.v. mit Artikel 46 Absatz 4 KVG zu keinen Mehrkosten führen.

Die Tarifpartner haben innerhalb der vom Eidgenössischen Departement des Innern gesetzten und verlängerten Frist keinen gemeinsamen Vorschlag betreffend Besserstellung der Grundversorger und der diesbezüglichen kostenneutralen Umsetzung eingereicht. Mit Schreiben vom 23. September 2013 haben die Tarifpartner den Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) darüber informiert, dass definitiv keine den Vorgaben entsprechende Vereinbarung der Tarifpartner zustande gekommen ist. Aufgrund dessen wird der Bundesrat von der subsidiären Kompetenz Gebrauch machen und Anpassungen in der Tarifstruktur TARMED vornehmen. Dazu erlässt der Bundesrat die vorliegende Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung zur Umsetzung der Bestimmung von Artikel 43 Absatz 5bis KVG und greift in die Tarifstruktur TARMED ein. Die Verordnung bzw. die Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED werden aufgehoben, falls sich die Tarifpartner auf eine Anpassung der Tarifstruktur einigen und diese vom Bundesrat nach Massgabe von Artikel 46 Absatz 4 i.V. mit Artikel 43 Absatz 5 KVG genehmigt wird.