Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

um einen Leistungs-, sondern um einen reinen Volumentarif. Es wird also weder Zeit

noch Leistung, sondern bloss die Anzahl Patienten vergütet.

Da sich die Versicherten an den Kosten für ärztliche Leistungen mit der sogenannten

Franchise sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10 Prozent beteiligen müssen, ist

offensichtlich, dass die Versicherten die Hauptlast der vom Bundesrat gewollten Besser-

stellung der Hausärzte tragen müssen. Dagegen werden die Versicherungen durch die

Kürzungen der spezialärztlichen Leistungen sofort entlastet. Dadurch würde aber die ta-

rifliche Besserstellung der Hausärzte sicher zu einem grossen Teil zunichte gemacht.

Es ist anzunehmen, dass das Image der Hausärzte, die sich gerne als Garanten einer

kostengünstigen Versorgung anpreisen, darunter leiden wird. Die Praxispauschale

könnte sich durchaus als Anreiz erweisen, den Hausarzt im Zweifelsfall nicht zu konsul-

tieren.

Es ist anzunehmen, dass spezialärztliche Leistungen, die aufgrund der tariflichen Kür-

zung ambulant nicht mehr kostendeckend erbracht werden können, entweder stationär

oder gar nicht mehr durchgeführt werden. (…) und die Qualität der Versorgung empfind-

lich herabsetzen. Die Rückverlagerung von bisher ambulant erbrachten Leistungen in

den stationären Sektor wird die Gesamtkosten der medizinischen Versorgung ansteigen

lassen.

Der Anreiz der Tarifpartner, sich auf gemeinsame Lösungen zu einigen, fällt weg, wenn

sich der Bundesrat zur Gewohnheit macht, politische motivierte Massnahmen an den

Tarifpartnern vorbei und mit dem – falschen – Instrument der Tarifrevision durchzuset-

zen. Der geplante Eingriff in die Tarifstruktur des OKP-Tarifs Tarmed könnte politisch

motivierte und nicht sachgerechte Eingriffe in die Struktur anderer OKP-Tarife herange-

zogen werden.

Aufgrund des Kommentars zum Verordnungsentwurf, aufgrund der Antworten, die der

Bundesrat im Rahmen der Fragestunde des Parlaments gegeben hat, und aufgrund der

Tatsache, dass die fmCh/SGGG nicht auf der Liste der Anhörungsadressaten steht und

dass ihre Forderung nach einer Fristverlängerung nicht beantwortet wurde, entsteht der

Eindruck, dass der Bundesrat die Bedeutung der spezialärztlichen Leistungen bei der

Versorgung der Bevölkerung nicht in ihrem vollen Ausmass erkannt haben könnte.

Hinweis: Die Stellungnahme der SGGG (gynécologie suisse) ist deckungsgleich mit

der Stellungnahme der fmCh. Zusätzlich eingebrachte Beispiele und Ausführungen der

SGGG siehe unter Verfasser/Auteurs/Autori „SGGG“.

Es ist betrüblich, dass der Bundesrat nicht abgewartet hat, bis diese Arbeit [grundle- FMPP gende Revision des Tarifs von Seiten FMH, H+, ZMT] abgeschlossen ist und eine vo-

rübergehende Zusatzfinanzierung ins Auge gefasst hat, wie dies die FMH vorgeschla-

gen hat.

Es ist absolut unabdingbar, dass es sich hier nur um eine Übergangslösung handelt.

Wenn nicht, wäre das der Anfang vom Ende des TARMED.

Der Berufsverband der praktizierenden Kinderärzte der Schweiz unterstützt die Stel- Kinderärzte lungnahme von Hausärzte Schweiz ohne Vorbehalte. Schweiz Wir begrüssen das Bestreben des Bundesrates, die ärztliche Grundversorgung als

wichtigstem Pfeiler im Schweizerischen Gesundheitswesen zu erhalten und zu fördern.

Nachdem es den Tarifpartnern seit Jahren nicht gelungen ist, die allgemein erwünschte

und zugesicherte Besserstellung der Haus- und Kinderärzte durchzusetzen, begrüssen

wir den Tarifeingriff des Bundesrates. Der Tarifeingriff soll solange gelten, bis ein neuer

Tarif in Kraft tritt, der den Anliegen der Haus- und Kinderärzten Rechnung trägt. Die Ta-

rifautonomie soll grundsätzlich erhalten bleiben.

Mit grossem Interesse haben wir von der entsprechenden Stellungnahme der fmCh SGORL Kenntnis genommen. Es ist unserer Fachgesellschaft ein grosses Anliegen, Ihnen mit

diesem Schreiben unsere ausdrückliche Unterstützung der in dieser Stellungnahme ge-

äusserten Meinung mitzuteilen.

Nach sorgfältiger Prüfung des Verordnungsentwurfs und der zur Verfügung stehenden SGA / SGK Unterlagen lehnen die Schweizerischen Gesellschaften für Angiologie (SGA) und für

Kardiologie (SGK) die Verordnung ab und fordern den Bundesrat auf, den Entwurf in

der aktuellen Form zurückzuziehen.

Der geplante Eingriff dient offensichtlich weniger der Verbesserung des TARMED Tari-

fes sondern dem Kauf des Verzichtes der Hausärzte auf ihre Hausarztinitiative, womit