Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

injuste, inadaptée, inadéquate et difficilement applicable pour toutes les raisons men-

tionnées ci-dessus. De plus elle laisse percevoir un certain degré de mépris à l’égard

des spécialistes, de leurs collaborateurs/-trices et de leur travail. Nous avons également

été sensibles au fait que les actes intellectuels semblent réservés aux médecins de fa-

mille, comme si les spécialistes pouvaient travailler sans réflexion sur leur activité…

Unsere Fachgesellschaft unterstützt die Bemühungen einer Besserstellung der Grund- SGED versorger. Jedoch erscheinen uns die vom BR vorgeschlagenen Massnahmen nicht ge-

eignet und nicht sachgerecht, um dieses Ziel zu erreichen. Wir möchten darauf hinwei-

sen, dass das ärztliche Einkommen schon seit Jahren de facto sinkt. Vor diesem Hinter-

grund und der Tatsache, dass die Kosten im Gesundheitswesen vor allem aufgrund der

Demographie der Bevölkerung (Alterung, Wachstum der Bevölkerung) und des techni-

schen Fortschritts der Medizin stetig wachsen, kann nicht von einer Kostenneutralität

ausgegangen werden. Jegliche Umverteilung, auch im Sinne einer Gegenfinanzierung,

ist in diesem Kontext de facto ein Einkommensverlusts der Ärzteschaft und anderer me-

dizinischer Berufe, welche ebenfalls über die TARMED-Positionen abgegolten werden

(z.B. Pflegefachfrauen in einer Tagesklinik etc.). Die SGED lehnt aus diesem Grunde

den Ansatz einer Gegenfinanzierung ab.

Uns scheint zudem, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der subsidiären

Kompetenz des BR nach KVG, 4. Abschnitt, Art. 43, nicht gegeben ist, da die Tarifpart-

ner sich vor kurzem auf eine neue Struktur zur Anpassung des Tarifs einigen konnten.

Das Tarmed-Regelwerk basiert auf vielen Variablen (AL, TL, Raum, Dignität etc.) die als SGGSSG gesamte Mechanik Sinn machen. Ein Eingriff nur bei einer Variablen, nämlich der tech-

nischen Leistung bei bestimmten Kapiteln, wird unvorhersehbare, nicht korrigierbare

Folgen haben.

Warum die betriebswirtschaftlichen Argumente der technischen Leistung nicht für alle

Leistungserbringer gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar.

Zudem ist der Eingriff eindeutig rein politisch motiviert als Reaktion der Diskussion um

die Hausarztmedizin.

Die Berechnungsdaten stammen aus den 90er Jahren und der Tarif, insbesondere die

TL müsste nach oben korrigiert statt gekürzt werden.

Da der Eingriff „nur“ bis Ende 2015 gelten soll, ist er dem System und auch den Haus-

ärzten nicht dienlich, sondern verunmöglicht letztendlich nur eine konstruktive Revision

und konsumiert Ressourcen, die für die Revision dringlich nötig wären.

Von einer Nichteinigung der Tarifpartner kann aus unserer Sicht nicht die Rede sein.

(…) ist die Mehrheit (FMH, H+, MTK und curafutura) der Tarifpartner zur Zeit auf ver-

lässlichem Kurs, sodass der Eingriff nicht nötig ist.

Zusammengefasst raten wir von diesem partiellen Tarifeingriff ab, da er nicht den WZW-

Kriterien und KVG Art 43 Abs 4 und 6 entsprechen wird.

Der vorliegende Verordnungsentwurf bringt eine negative diskriminierende Haltung ge- SGGG genüber den Spezialärzten, insbesondere den Fachärzten für Gynäkologie und Ge-

burtshilfe, zum Ausdruck. Die Gynäkologinnen und Gynäkologen sehen sich als Grund-

versorger für frauenspezifische Anliegen. Für viele Patientinnen ist der Frauenarzt / die

Frauenärztin oft der einzige Arzt (Ärztin), den sie während des Jahres sieht. Viele unse-

rer Kollegen und Kolleginnen arbeiten zunehmend nur in der Praxis, ohne Belegarzttä-

tigkeit, weshalb diese Gruppe durch den geplanten Tarifeingriff besonders getroffen

wird, weil sie ihr Einkommen nur aus TARMED Leistungen erbringen können.

Die SGH bekennt sich ohne Einschränkung zum Grundsatz, dass die Menschen in der SGH Schweiz auch in Zukunft überall Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung von

hoher Qualität haben sollen. Für die SGH ist es völlig klar, dass dies unter anderem

auch durch eine finanzielle Besserstellung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der

anderen Grundversorger zu erfolgen hat.

Aus diesen Gründen fordert die SGH einen Rückzug dieser Verordnung und die Einfüh-

rung eines sachgerechten, betriebswirtschaftlich bemessenen Tarifs im Sinne der Tarvi-

sion und auch im Sinne der Charta zu Tarvision.

Mit grossem Interesse haben wir die Stellungnahme der fmCh zum Verordnungsentwurf SGI über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung zur Kenntnis ge-

nommen. Es ist unserer Fachgesellschaft für Intensivmedizin ein großes Anliegen,

Ihnen mit diesem Schreiben unsere ausdrückliche Unterstützung der fmCh Initiative