Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Die SNG befürchtet insbesondere, dass durch diese Massnahme ein Qualitätsverlust
der erbrachten Leistungen resultiert (…) [und dass] langfristig der Nachwuchs an Spezi-
alfachärzten der Neurologie gefährdet sein wird und damit die fachärztliche Grundver-
sorgung der Bevölkerung.
Mit Blick auf die bereits bestehenden erheblichen Nachwuchsprobleme für Spezialärzte
der Neurologie in Deutschland ist die SNG aufgrund der Entwicklungen im schweizeri-
schen Gesundheitswesen mit Einführung der SwissDRGs und dem nun geplanten
staatlichen Eingriff in die Tarmed-Tarifstruktur im höchsten Masse beunruhigt im Hin-
blick auf die Sicherstellung des Nachwuchs an Neurologen in der Schweiz.
[Die] zum Teil erheblichen Einkommensunterschiede zwischen Nicht-Fachärzten und
Spezialisten [kommen] nicht im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung zu
stande (…) Es macht somit keinen Sinn, diese Einkommensunterschiede innerhalb des
Tarmed ausgleichen zu wollen.
Art 43 Abs 5bis KVG, ermächtigt den Bundesrat zu „Anpassungen an der Tarifstruktur, SOG wenn sie sich nicht mehr als sachgerecht erweist und sich die Parteien auch nicht auf
eine Revision einigen können“. Beide Voraussetzungen sind heute nicht gegeben: Ers-
tens sind die Parteien mit dem Projekt Tarvision beschäftigt. Vor allem seit dem Auftre-
ten eines weiteren Versicherungspartners (Cura Futura) wurden rasche Fortschritte er-
zielt. Es sind bereits einzelne Tarifkapitel grundlegend überarbeitet worden. Somit fehlt
es an der ersten Voraussetzung, welche den Bundesrat zum Eingriff überhaupt ermäch-
tigt hatte: der Voraussetzung der mangelnden Einigung. Zweitens sodann wäre ein Ein-
griff des Bundesrates erst dann zulässig, wenn sich die gegenwärtige Tarifstruktur als
nicht mehr sachgerecht erweisen sollte. Den geltenden Tarmed 1.08 hat der Bundesrat
genehmigt. Somit ist der Tarif bereits als sachgerecht qualifiziert. Mit dem geplanten
Eingriff setzt sich der Bundesrat somit mit seinem eigenen Entscheid in Widerspruch.
Die SSI begrüsst Bemühungen um eine grundsätzlich stärkere Gewichtung der intellek- SSI tuellen Leistungen gegenüber den technischen Leistungen in der Tarifstruktur TAR-
MED. Der Eingriff des Bundesrates zur Besserstellung der Grundversorgenden verzerrt
allerdings die TARMED Tarifstruktur und kann deshalb nur eine Übergangslösung bis
zur geplanten TARMED Gesamtrevision im Jahre 2015 sein.
Sie [die SSP] hat sich stets für eine tarifpartnerschaftliche Lösung für ein gerechteres SSP SGP Einkommen der Kinderärzte eingesetzt. Da diese trotz intensiven Bemühungen nicht zu-
stande gekommen ist, begrüssen wir die Initiative des Bundesrates (…) [und] schliessen
(…) uns daher der von den Haus- und Kinderärzten Schweiz am 14.01.2014 eingereich-
ten Stellungnahme vollumfänglich an.
swiss orthopaedics hat grosses Verständnis, wenn den Hausärztinnen und Hausärzten Swiss orthopader Schweiz für die erbrachten Leistungen eine gerechte Entlöhnung garantiert wird, be- edics dauert aber, dass mittels eines hilflos anmutenden Entscheides ein juristisch mindes-
tens fragwürdiger und in seiner Auswirkung ebenso kritisch zu beurteilender Eingriff in
das Tarifkonstrukt Tarmed gemacht wird. Der Verordnungsentwurf basiert weder auf ei-
ner nachgewiesenen fehlenden Sachgerechtigkeit der bestehenden Struktur, noch ist
das gewählte Vorgehen im Sinne einer Zuschlagsposition sachgerecht.
Von Seiten von swiss orthopaedics können wir Ihnen versichern, dass wir uns engagiert
und konstruktiv in eine Revision des Tarmed einbringen werden, da auch unsere Mit-
glieder einen erheblichen Teil ihres Einkommens aus der Sprechstundentätigkeit erwirt-
schaften, oder um es mit Ihren Worten zu sagen: aus „intellektuellen Leistungen“. Den
rechtlichen Grundsatz, dass gleiche Leistungen gleich honoriert werden, egal von wem
und wo sie erbracht worden sind, werden wir vehement verteidigen.
Sehr störend empfindet swiss orthopaedics auch, dass der Bundesrat weder die Räte
noch die Bevölkerung über die zu erwartenden Auswirkungen seines Entscheides infor-
miert.
Jede wirtschaftlich mitdenkende Patientin, jeder kalkulierende Patient wird seine Hüft-
schmerzen bei der Durchsetzung Ihrer Verordnung nicht beim Hausarzt sondern beim
Spezialisten abklären lassen, denn so belastet dies seine Franchise und seinen Selbst-
behalt um 11 Taxpunkte und 9% an Technischer Leistung weniger als beim Besuch sei-
nes Hausarztes.
Swiss orthopaedics lehnt aus den oben angeführten Gründen den Verordnungsentwurf
ab und setzt klar auf eine Revision der Tarifstruktur Tarmed.