Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Die Vereinigung Kinder- und Jugendpsychiatrischer Chefärztinnen und Chefärzte der VKJC Schweiz (VKJC) unterstützt explizit die Stellungsnahmen der FMH und der FMPP.

Kantonale Fachgesellschaften, Weitere

[Der Vorstand nimmt in Form einer Metapher zum Nüssesammeln Stellung.] AABB Die Hausärzte Schweiz haben diese Strukturkrise erkannt und versucht, mit einer Volks- Ärzte AG initiative Gegensteuer zu geben. Mit dem Rückzug der Initiative haben die Initianten den

Weg frei gemacht für eine grundsätzliche Neuordnung. Der Bundesrat trägt deshalb

eine grosse Verantwortung:

1. Die berechtigten Forderungen der ärztlichen Grundversorger sind kurzfristig

und ohne Abstriche zu erfüllen.

2. Der Eingriff muss im Einklang mit geltendem Recht (KVG) erfolgen.

3. Die sozial-, gesellschafts- und strukturpolitischen Folgen eines kurzfristigen Ein-

griffs sind sorgfältig abzuwägen.

Der Eingriff hebelt die vom KVG für die Tarifierung verlangte systematische Prüfung von

Wissenschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung

teilweise aus. Dies und die Forderung nach Gegenfinanzierung unter dem zweifelhaften

Prinzip der Kostenneutralität verleihen dem Eingriff den Charakter von Notrecht.

Der Mehraufwand von CHF 200 Mio. für die ambulante ärztliche Grundversorgung ent-

spricht einer absoluten Notwendigkeit. Die Mittel dazu sind kurzfristig aufzubringen.

Die Argomed Ärzte AG unterstützt den Entwurf der Verordnung über die Anpassung der ARGOMED Tarifstrukturen in der Krankenversicherung und wünscht den raschen Erlass dieser Ver-

ordnung.

Die Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen unterstützt die dringende Besserstellung Ärzte SG der Hausarztmedizin vollumfänglich. Die versprochene Besserstellung der Hausarztme-

dizin im Umfang von 200 Millionen Franken ist umgehend zu realisieren.

Für die Besserstellung der Hausarztmedizin muss bei den Taxpunktwertverhandlungen

im Rahmen der Leistungs- und Kostenvereinbarung (LeiKoV) zwischen der KKA und ih-

ren Tarifpartnern zwingend eine Ausnahmeregelung resultieren – gerade in unserem

Kanton mit einem hohen Anteil von Grundversorgung darf es diesbezüglich nicht zu ei-

ner nachteiligenTaxpunktwert-Beeinflussung kommen.

Der vorgesehene Tarifeingriff hält auch aus unserer Sicht die gesetzlichen Vorgaben

bezüglich Sachgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit nicht ein. Zu den entspre-

chenden Details verweise ich auf die ausführlichen Stellungnahmen der FMH und der

KKA.

Der Staat sollte prioritär neue Versorgungsformen fördern, Anreizsysteme schaffen und

die Tarifautonomie der Vertragspartner nicht untergraben. Dabei gilt es ein sektorielles

Kostendenken zu vermeiden und eine volkswirtschaftliche Gesamtkostenoptik zu verfol-

gen.

Das Ziel der sachgerechten Abbildung der Hausarztmedizin in der laufenden Gesamtre-

vsion TARMED ist weiter zu verfolgen.

Vorausschicken möchten wir, dass wir die Absicht des Bundesrates begrüssen, die ärzt- Ärzte TG liche Grundversorgung besser zu stellen. Wir haben jedoch zur Verordnung des Bun-

desrates sowohl grundsätzliche Einwände, als auch Bedenken bezüglich des bundes-

rätlichen Eingriffs in die Tarifstruktur TARMED.

Der bundesrätliche Tarifeingriff ist nicht sachgerecht und betriebswirtschaftlich nicht

nachvollziehbar. Solche Tarifeingriffe können höchstens als Notlösung für eine kurze

und begrenzte Zeit akzeptiert werden. Aus unserer Sicht ist eine kostenneutrale Besser-

stellung der Grundversorger nicht möglich, ohne neue Berufsgruppen willkürlich zu be-

nachteiligen. Die undifferenzierte Kürzung von einzelnen TL-Leistungen mit dem Argu-

ment, die „Apparatemedizin“ habe sich in den letzten Jahren überdurchschnittlich ver-

teuert, ist nicht haltbar. Ein grosser Anteil dieser Kosten entfällt auf Positionen, welche

Ärztinnen und Ärzte nicht beeinflussen können (…)

Die Zuschlagsposition 00.0015 wird teilweise direkt durch die Patienten finanziert, da

bei gesunden Patienten die Arztkosten pro Jahr häufig unter der gewählten Franchise-

grenze liegen.

Die Zeit von weniger als neun – geschweige denn sechs – Monaten bis zur Einführung

der geplanten Regelung ist wegen der zu erwartenden Einkommensverluste zu kurzfris-

tig. Unternehmerisch kann sich eine Praxis oder ein Spital auf diese Veränderung so