Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Zusammenfassend begrüsst die BEKAG die vorübergehende Schaffung von neuen Ta- BEKAG rifpositionen zugunsten der Grundversorger (vgl. Anhang Ziff. 1), weil dieser Tarifeingriff

angesichts der sich seit 2004 dramatisch verschlechternden Rahmenbedingungen und

wegen dem damit verbundenen Ärztemangel im Bereich der Grundversorgung dringend

ist und sich die Tarifpartner nicht rechtzeitig einigen konnten.

Demgegenüber wird ein Eingriff in Tarifpositionen bei den technischen Leistungen (vgl.

Anhang Ziff. 2) als Kompensation mangels gesetzlicher Grundlage und mangels Be-

gründetheit abgelehnt. Auf keinen Fall darf aber auf die vorgesehene Massnahme ge-

mäss Anhang Ziff. 1 verzichtet werden!

Die BEKAG weist insbesondere darauf hin, dass es die Ärzteschaft wegen der fehlen-

den gesetzlichen Kompetenz des Bundesrates auch in Zukunft auf keinen Fall akzeptie-

ren wird, dass der Bundesrat via Art. 46 Abs. 5bis KVG versucht, die Tarifautonomie der

Tarifpartner zu untergraben und Tarif- sowie Einkommenspolitik zum Nachteil einzelner

Ärztegruppen zu machen.

Wir glauben im Gegensatz zu anderen Vernehmlassungsteilnehmern nicht, dass der

Tarifeingriff nur vorübergehender Natur sein bzw. nur bis Ende 2015 gelten wird. Es ist

zumindest wahrscheinlich, dass sich die Tarifpartner nicht so schnell über eine Gesamt-

revision einigen werden.

Die Tragweite der Intervention des Bundesrates weckt grösste Bedenken hinsichtlich

der künftigen Tarifgestaltung. Gemäss Art. 46 Abs. 5bis KVG ist ein Eingriff in die Ta-

rifstruktur als „ultima ratio“ zu verstehen. Denkbar sind demzufolge insbesondere längs-

tens notwendige Anpassungen einzelner Tarifpositionen oder notwendige Verbesserun-

gen zugunsten bestimmter Leistungserbringer aus Versorgungsgründen, was vorlie-

gend mit neuen Tarifpositionen erreicht werden kann.

Antrag: Die vorgesehenen neuen Tarifpositionen gemäss Ziff. 1 des Anhangs des Ver-

ordnungsentwurfs seien so schnell als möglich in Kraft zu setzen und auf die Anpassun-

gen gemäss Ziff. 2 des Anhangs sei ersatzlos zu verzichten.

Eventualantrag: Falls unserem Hauptantrag wider Erwarten nicht entsprochen werden

sollte, seien die Anpassungen gemäss Ziff. 1 und 2 des Anhangs wie vom Bundesrat

vorgeschlagen umzusetzen, aber in der Verordnung bis zum 31. Dezember 2015 zu be-

fristen. Keinesfalls würden wir also einen Verzicht auf Inkraftsetzung dieser Verord-

nungsänderung mit der Begründung akzeptieren, innerhalb der Ärzteschaft bestehe

keine Einigkeit hinsichtlich Erreichung der vermeintlichen Zielsetzung der Kostenneutra-

lität.

Der Bündner Ärzteverein begrüsst grundsätzlich jede Massnahme, welche die Besser- Ärzte GR stellung der Hausarztmedizin zum Ziel hat. Der Bündner Ärzteverein begrüsst die Initia-

tive des Bundesrates, die jahrelangen Verhandlungsblockaden der Tarifpartner mit ei-

nem gezielten und befristeten Eingriff in den TARMED zu durchbrechen.

Der Bündner Ärzteverein betrachtet die Verordnung als Anerkennung der Leistungen

und der Bedeutung der Hausärzte für das Gesundheitswesen. Ohne auf einzelne Män-

gel in der Verordnung eingehen zu wollen, betrachtet der Bündner Ärzteverein diesen

bundesrätlichen Eingriff als Schritt zu einer Gesamtrevision des TARMED-Tarifes.

Ein Eingriff in die Tarifstruktur durch den Bundesrat ist zum jetzigen Zeitpunkt prinzipiell BUG abzulehnen. Es ist an den Tarifpartnern eine einvernehmliche Lösung auszuarbeiten,

auch wenn es dafür einen neuen Anlauf benötigt.

In Kenntnis der Überlegungen der Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) GAeSO erlauben wir uns daher die nachfolgenden Analysen und Vorschläge einzubringen. Da-

bei ist im Sinne einer Vorbemerkung darauf hinzuweisen, dass das Tarifwesen in jüngs-

ter Vergangenheit in enger Zusammenarbeit zwischen KKA und GAeSO erfolgte, wo-

nach sich die GAeSO in den nachfolgenden Ausführungen, denjenigen der KKA jeweils

anschliesst.

Nous approuvons bien sûr le projet présenté avec notamment la création de la nouvelle GPV position 00.0015 attribué aux médecins de famille, notamment les pédiatres dont je pré-

side le groupement en Valais.

Si nous voulons garantir à l’avenir une prise en charge adéquate des enfants dans le

canton et en Suisse, par les médecins formés à la Pédiatrie, une revalorisation est né-

cessaire surtout dans un canton où la valeur point Tarmed reste nettement inférieur au

reste de la Romandie.