Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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1.1.1.2 Auslöser für die Motion 10.3881 Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche
Die Beschlüsse des Parlaments aus dem Jahr 2008 zur Güterverkehrsvorlage3 haben die bisherigen Fördertatbestände im Schienengüterverkehr in der Fläche bestätigt und mit der Einführung von Betriebsbeiträgen für den EWLV sogar ausgeweitet. Mit der Mo. 09.3964 Lombardi, Zukunftsfähiger Schienengüterverkehr wurde anschliessend ein Vorstoss eingereicht, der die Förderung von Innovationen und technische Verbesserungen als weiteren zusätzlichen Fördertatbestand verlangte. Im Zuge der ständerätlichen Beratungen zeigte sich, dass anstelle punktueller Anpassungen eine Gesamtkonzeption für die zukünftige Förderung des schweizerischen Schienengüterverkehrs in der Fläche erforderlich ist. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat in der Folge die Mo. 10.3881 Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche eingereicht. Nach dem Ständerat hat sie 2011 auch der Nationalrat angenommen.
Die Annahme der Motion beauftragte den Bundesrat, eine Vorlage für die Gesamtkonzeption Schienengüterverkehr in der Fläche mit den notwendigen Anpassungen der geltenden Rechtsgrundlagen und einer allfälligen Finanzvorlage auszuarbeiten. Diese Gesamtkonzeption soll Massnahmen vorschlagen, wie der Schienenanteil am Gesamtgüterverkehr gehalten und - wo möglich und sinnvoll - vergrössert werden kann, ohne dabei allerdings einen Mindestanteil festzulegen (z.B. in Form eines anzustrebenden Modalsplits Strasse/Schiene). Zudem soll die Vorlage Lösungen im Spannungsfeld zwischen flächendeckender Bedienung und wirtschaftlichem Betrieb aufzeigen.
1.1.2 Der Güterverkehrsmarkt in der Schweiz
1.1.2.1 Begriffe und Definitionen
Unter dem Begriff „in der Fläche“ ist im Verständnis des Bundesrats zum einen jeglicher Schienengüterverkehr zu verstehen, der ausschliesslich innerhalb der Schweiz verkehrt (Binnenverkehr inkl. des alpenquerenden Teils davon), und zum anderen gehört auch der (nicht alpenquerende) Import- und Exportverkehr dazu. Diese Abgrenzung ist notwendig, um die von der Motion betroffenen Verkehre vom Verlagerungsauftrag im alpenquerenden Verkehr abzugrenzen, da der alpenquerende Verlagerungsauftrag spezifische Ziele und Fördermassnahmen umfasst. Der Auftrag für eine Gesamtkonzeption schliesst somit den Binnen-, den Import- und Exportschienengüterverkehr und sämtliche Produktionsformen, also den (Einzel-) Wagenladungsverkehr und den kombinierten Verkehr, ein.
Als Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) wird die Produktionsform bezeichnet, bei der einzelne Wagen oder Wagengruppen in verschiedenen Kundengleisanschlüssen und Freiverladeanlagen regional gesammelt, zu ganzen Zügen zusammengestellt und in Rangierbahnhöfe geführt werden. Dort werden neue Züge je nach Bestimmungsregion zusammengestellt. Im Zielbahnhof werden die Züge wieder zerlegt und die einzelnen Wagen wieder mit regionalen Bedienfahrten via Anschlussgleis zugestellt. Ein Einzelwagen oder eine Wagengruppe kann dabei mehrmals neuen Zügen zugeteilt werden. Dies bedeutet einen relativ hohen Rangier-, Infrastruktur- und Zeitauf-
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