Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Die Herausforderungen im Schienengüterverkehr in der Fläche als Ausgangspunkt für eine Gesamtkonzeption
1.1.1.1 Die Bedeutung des Schienengüterverkehrs
Strasse und Schiene sind die beiden tragenden Säulen für den Gütertransport in der Schweiz. Mit den zunehmend knappen Strassen- und Schieneninfrastrukturen wird das Zusammenspiel der beiden Verkehrsträger immer wichtiger. Damit liegt der Schwerpunkt der Überlegungen zur Gesamtkonzeption Schienengüterverkehr in der Fläche nicht beim Konkurrenzverhältnis, sondern bei der für die Volkswirtschaft wichtigen ergänzenden Wirkung von Strasse und Schiene. Der schweizerische Schienengüterverkehr ist in diesem Sinne für die Güterversorgung innerhalb der Schweiz und den Güteraustausch mit dem Ausland von grosser Bedeutung. Heute wird sowohl im Binnenverkehr als auch im Import-/Exportverkehr ein Viertel der gesamten Güterverkehrsleistung auf der Schiene bewältigt.
Der Rolle des Schienengüterverkehrs in der Fläche in der schweizerischen Verkehrspolitik bleibt im heutigen Regulativ weitgehend offen. Vielmehr liegt der Fokus auf der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene, ein Hauptziel der schweizerischen Verkehrspolitik. Mit der Annahme des Alpenschutzartikels (Art. 84 der Bundesverfassung1) und der ausführenden Gesetzgebung (vgl. das Güterverkehrsverlagerungsgesetz, GVVG2) wurden konkrete Ziele in diesem Bereich festgelegt, und der Bund hat sein Instrumentarium danach ausgerichtet.
Anders präsentiert sich die Situation im Binnengüterverkehr und im Import-/Exportgüterverkehr. Für den Schienengüterverkehr in der Fläche besteht im heutigen schweizerischen Regulativ kein expliziter (Verlagerungs-) Auftrag. Trotzdem war die Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche immer ein Anliegen des Bundes. Eine wichtige Grundlage bilden heute die Investitionsbeiträge für Rangierbahnhöfe, für Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV), für private Anschlussgleise und Freiverladeanlagen sowie Betriebsbeiträge an die Meterspurbahnen, den kombinierten Verkehr und den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV). Die Entlastung der Strassen, die Schonung der Strasseninfrastruktur und die Versorgungssicherheit in den Regionen sind neben umweltpolitischen Aspekten die wichtigsten Gründe für eine breite Zustimmung zur Förderung durch den Bund.
1SR 101