Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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wand. Züge, die vom Abgangsort bis ans Ziel nicht rangiert werden müssen, werden als Ganz- oder Blockzüge bzw. als Ganzzugsverkehr bezeichnet.

Im kombinierten oder intermodalen Güterverkehr werden beispielsweise Sattelauflieger oder andere Ladeeinheiten wie Container oder Wechselbrücken über längere Distanzen auf der Schiene oder der Wasserstrasse transportiert. Der Lastwagen bzw. das Strassengüterfahrzeug wird dabei meist nur über eine kürzere Strecke eingesetzt, um die Container und Wechselbrücken zur Bahn oder zum Binnenschiff zu transportieren oder am Entladeort dem Empfänger zuzustellen. Auch die Verknüpfung von Binnenschiff und Bahn beim Containertransport ist eine Form des kombinierten Verkehrs (KV). Die Ver- und Entladeorte sind die Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs, die auch 'Terminals' genannt werden. Sie sind die Schnittstellen des kombinierten Verkehrs. Mit Kränen oder speziellen Verladefahrzeugen werden die Ladeeinheiten vom Strassengüterfahrzeug auf Züge oder Binnenschiffe verladen. Hierbei sind Formen des Vertikal-Umschlags (durch Kräne) sowie des Horizontal-Umschlags (durch Querverschiebung) gängig. Am Entladeort werden die Ladeeinheiten wieder auf Lastwagen umgeschlagen und an ihr Ziel transportiert.

Die weiteren Details zu den Produktionsformen im Schienengüterverkehr finden sich unter Ziffer 1.1.3.

1.1.2.2 Die Entwicklung des Güterverkehrsmarktes in der Schweiz

Die Entstehung des Schienengüterverkehrs im Zuge der industriellen Revolution ermöglichte einst überhaupt erst die Möglichkeit des Transports von Massengütern auf dem Landweg. Parallel zur allgemeinen Entwicklung des schweizerischen Schienenverkehrs war der Schienengüterverkehr mit Inkrafttreten des ersten nationalen Eisenbahngesetzes4 zunächst Sache privater Unternehmern, wobei die Kantone jedoch die Konzessionen vergaben. 1902 kam es mit der Gründung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zu einer Verstaatlichung der grösseren Privatbahnstrecken in der Schweiz, dadurch ging der Schienengüterverkehr in weiten Teilen der Schweiz in die Hände der SBB über. Weiterhin existierten aber neben den SBB sog. "Privatbahnen", die zumeist gemischtwirtschaftlich, also unter Beteiligung der öffentlichen Hand, erbaut und betrieben wurden. Die Güterverkehrsleistungen wurden dabei als integriertes Angebot erbracht, d.h. für einen Transport war derjenige zuständig, auf dessen Schieneninfrastruktur der Transport stattfand.

Lange Zeit dominierte die Eisenbahn den Güterverkehr auf dem Land, bis die Strasse durch den zunehmenden Ausbau ihrer Infrastruktur im 20. Jahrhundert in den Vordergrund trat. Vor allem in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gewann der Strassengütertransport laufend an Bedeutung. Die Internationalisierung der Wirtschaft und der damit einhergehende internationale Warenaustausch waren für die Strasse leichter zu bewältigen als für die Schiene. Während sich die Schiene teilweise unterschiedlichen technischen Normen und Regeln jenseits der nationalen Grenzen gegenübersah, kannte die Strasse bereits früh keine wesentlichen technischen Probleme für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies hatte Auswirkungen auf die Import- und Exportverkehre der Schweiz.

4 Bundesgesetz über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen im Gebiete der Eidgenossenschaft.