Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

(vgl. die Belastungskarte des schweizerischen Schienengüterverkehrs, Abbildung 5).

Im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur33 (FABI) werden die anstehenden grossen Ausbauschritte der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur behandelt. Zu jedem Ausbauschritt plant das BAV die Kapazitätsverteilung auf Personen- und Güterverkehr in Form von so genannten Systemfahrplänen. Innerhalb der Weiterentwicklung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur im Rahmen von FABI werden auch spezifische Güterverkehrsanlagen geplant und finanziert. Dies betrifft die Rangierbahnhöfe, die Teambahnhöfe und die Freiverladeanlagen. Die Weiterentwicklung der bestehenden Anlagen innerhalb der Eisenbahninfrastruktur ist also grundsätzlich gesichert.

Die Trassenkapazitäten für die Produktion des Schienengüterverkehrs in der Fläche sind heute oft knapp. Zugleich besteht die Gefahr, dass neue Personenverkehrsangebote dem Schienengüterverkehr die Trassen - vor allem als Folge der geltenden Prioritätenregelung des EBG34- streitig machen und auch die Ausbauplanung des Bundes vorwiegend auf Projekte zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr ausgerichtet ist35.

Für den Schienengüterverkehr existiert bereits heute ein Systemfahrplan, der aufbauend auf den grundlegenden Bedürfnissen Trassen für den Güterverkehr reserviert. Diese Tatsache kennt man vor allem bei den reservierten Trassen auf den Transitachsen. Aber auch für den Güterverkehr in der Fläche sind Trassen reserviert, jedoch sind diese Trassen mit Blick auf die Fahrplanerstellung aufgrund der geltenden Prioritätenregelung nicht verbindlich gesichert.

Die Wahrnehmung der verladenden Wirtschaft und der Logistikbranche ist teilweise jedoch anders, weil kein Einbezug dieser Akteure in den Prozess der Trassenplanung und der Trassenzuweisung erfolgt. Die Kommunikation über die vorhandenen Trassen läuft zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die EVU können nicht allen Bedürfnissen nach Verlade- und Abladezeiten eines gewünschten Transports ihrer Kunden nachkommen. Dies hat in der Regel aber vielfältige Gründe. Die verfügbaren Trassen für den Güterverkehr stellen dabei nur ein Element unter mehreren dar.

Die Nachfrageschwankungen beim Güterverkehr machen die Aufgabe der Trassenplanung für den Güterverkehr schwieriger als für den Personenverkehr. Der Güterverkehr benötigt in Zeiten eines Nachfragerückganges einen Teil der für ihn reservierten Trassen nicht. Umgekehrt sind in den Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität bzw. der steigenden Nachfrage nach Schienengüterverkehrsdienstleistungen die Trassen für den Güterverkehr in Spitzenzeiten immer knapp. Dazu kommt, dass die Vertreter des Güterverkehrs im Gegensatz zu denjenigen des Personenverkehrs nicht in der Lage sind, sich auf langfristige Kapazitätsbestellungen zu verpflichten. Ihr Planungshorizont ist heute erfahrungsgemäss kurzfristig. Auf der Seite der Güterverkehrsbranche entsteht daher der Eindruck, dass die Verantwortlichen der Trassenplanung nicht auf ihre Bedürfnisse eingehen. Diese wiederum finden auf der anderen Seite keine Ansprechpartner, welche die generellen Bedürfnisse des Güter-

33 BBl 2012 1577

34 Art. 9a EBG, SR 742.101.

35 Vgl. auch die Ergebnisse des SVI-Forschungspakets 'Strategien zum wesensgerechten Einsatz der Verkehrsmittel im Güterverkehr der Schweiz', Teilprojekt F: Einschätzungen der Infrastrukturnutzer zur Weiterentwicklung des Regulativs, Schlussbericht, Bern 2012.