Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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den. Sie entspricht nicht einer ganzheitlichen Betrachtung bzw. gar einem konzeptionellen Ansatz.

Der Trassenpreis stellt einen wesentlichen Faktor in der Kostenstruktur des Schienengüterverkehrs dar. Er basiert auf dem Grenzkostenprinzip. Die einzelnen Elemente des Trassenpreises wurden mehrmals überarbeitet. Die letzte Änderung trat am 1. Januar 2013 in Kraft, nachdem umfangreiche Abklärungen gemacht worden waren. Im Rahmen dieser Vorlage wird der Trassenpreis nicht erneut zur Diskussion gestellt (vgl. Ziffer 1.1.2.3).

Die verschiedenen Bereiche des Schienengüterverkehrs in der Fläche und die heutigen „Angriffspunkte“ der verschiedenen Fördermassnahmen können folgendermassen dargestellt werden:

System Wagenladungsverkehr

Anschlussgleis:

Investitionsbeiträge

gemäss MinVG,

AnGV

Rangierbahnhof:

Bestellung im Rahmen LV

Freiverlad:

Bestellung im

Rahmen LV

KV-Terminal:

Investitionsbei-

träge gemäss

MinVG, BGFV

Betriebsbeiträge an EWLV

gemäss GüTG, BGFV

UKV-Ganzzüge

KV-Terminal: Investitionsbeiträge Betriebsbeiträge an UKV gemäss MinVG, gemäss GüTG, BGFV BGFV

Abbildung 17: Übersicht über die "Angriffspunkte" für die Fördermassnahmen des Bundes im Güterverkehr37

Für die Förderung des Schienengüterverkehrs setzt der Bund heute ein umfassendes Instrumentarium ein, das an den verschiedensten Punkten der Wertschöpfungskette im Wagenladungsverkehr und kombinierten Verkehr ansetzt. Die Höhe der eingesetzten Mittel belief sich in den letzten Jahren auf jeweils rund 200 bis 230 Millionen Franken. Davon wird rund die Hälfte über die Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen finanziert. Mit dieser Vorlage ist nicht vorgesehen, den

37 MinVG: Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG), SR 724.116.2; GüTG: Bundesgesetz über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG, SR 742.41; SVAG: Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), SR 641.81; AnGV: Verordnung über die Anschlussgleise (AnGV), SR 742.141.51; BGFV: Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV), SR 740.12.