Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 56 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die pa.Iv. Lombardi (11.446) und weitere Vorstösse

In der parlamentarischen Initiative „Für ein Auslandschweizergesetz“ (11.446), die am 15. Juni 2011 durch Ständerat Filippo Lombardi (CVP, TI) eingereicht worden ist, wird die Notwendigkeit einer auslandschweizerpolitischen Gesamtstrategie unterstrichen. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass ein Ausführungsgesetz zu Artikel 40 der Bundesverfassung erlassen wird. Dieses Gesetz soll namentlich zur Entwicklung einer Gesamtstrategie des Bundes bezüglich der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer beitragen, deren Rechte und Pflichten bestimmen, deren Information sicherstellen, deren Netzwerk nutzen und deren politische Vertretung fördern. Durch das Gesetz soll auch die Federführung in der Auslandschweizerpolitik einem Departement zugewiesen werden. Ferner spricht die parlamentarische Initiative die Sicherstellung der internationalen Präsenz der Schweiz, insbesondere Förderung der Schweizerschulen im Ausland, an. Am 12. Januar 2012 hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates der parlamentarischen Initiative mit 9 zu 3 Stimmen Folge gegeben. Die SPK des Nationalrates hat diesem Beschluss am 23. Februar 2012 mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Am 3. April 2012 hat die SPK des Ständerates eine Subkommission eingesetzt mit dem Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Am 13. Mai 2013 hat die SPK des Ständerates nach Beratung des Entwurfs ihrer Subkommission einen Vorentwurf zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Die parlamentarische Initiative (11.446) knüpft an vorangegangene Bestrebungen an. Am 7. Oktober 2004 hatte der Ständerat das Postulat Lombardi „Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt“ (04.3571) angenommen, das den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Gesamtberichts über die Bedeutung der Auslandschweizerinnen und -schweizer beauftragte. Namentlich solle deren Beitrag zur Schweizer Wirtschaft aufgezeigt werden. Im Bericht, den der Bundesrat am 18. Juni 2010 der Bundesversammlung unterbreitet hat, stellte er zwar fest, dass statistisch untermauerte Aussagen nicht möglich sind. Er bestätigte indessen die grosse Bedeutung der zahlenmässig kontinuierlich wachsenden Auslandschweizergemeinschaft und erinnerte daran, dass mehrere Instrumente für die Auslandschweizerinnen und - schweizer eingerichtet worden sind. Diese Instrumente sind in ihrer Gesamtheit wenig bekannt, weil sich die Regelungen auf verschiedene Erlasse verteilen und die Geschäfte je nach Materie von Stellen in verschiedenen Departementen betreut werden. Deshalb fragte sich der Bundesrat in seinem Bericht, ob es nicht opportun wäre, eine kohärente Politik in diesem Bereich zu fördern, einerseits durch den Erlass eines Gesetzes über die Auslandschweizerinnen und -schweizer, andererseits durch die Stärkung der Abteilung Auslandschweizerbeziehungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die verstärkt die Rolle des „guichet unique“ wahrnehmen würde. Dadurch würden auch Anstösse für eine politische Debatte über die Beziehungen des Bundes zur Auslandschweizergemeinschaft gegeben. Die eidgenössischen Räte unterstrichen durch Annahme der Motion Brunschwig Graf „Koordinierte Arbeit der Verwaltung für die Auslandschweizerin-