Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 56 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

nen und Auslandschweizer“ (Mo 11.3203) vom 17. März 2011 ihr Verlangen nach Verbesserungen auf diesem Gebiet. Sie forderten den Bundesrat auf sicherzustellen, dass die für die Auslandschweizerinnen und -schweizer zuständigen Bundesstellen koordiniert wirken und ihre Dienstleistungen über einen „guichet unique“ erbringen, teils mittels Konzentration bei einer für Auslandschweizerfragen zuständigen Stelle, teils durch verbesserte Koordination der zuständigen Stellen.

Die Forderung nach einem Gesetz wird auch seitens der Auslandschweizergemeinschaft vertreten. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) fordert den Bund auf, seine Auslandschweizerpolitik weiter zu entwickeln. Das Leitungsorgan der ASO, der Auslandschweizerrat (auch als Parlament der Fünften Schweiz bekannt), verabschiedete eine Resolution in diesem Sinne (Luzern, 2009) und verfasste eine Gesetzesskizze (St. Gallen, 2010). Die ASO wird vom Bund als eine wichtige Stimme betrachtet, welche die Gesamtinteressen der Auslandschweizerinnen und -schweizer gegenüber den Behörden und dem Parlament sowie in der schweizerischen Öffentlichkeit vertritt.

1.2 Ausgangslage

Volk und Stände nahmen 1966 den neuen Verfassungsartikel 45bis an (abgelöst durch Artikel 40 der Bundesverfassung (BV) vom 18. April 1999), mit dem der Bund beauftragt wird, die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz zu fördern. In Erfüllung des Verfassungsauftrags erliess der Bund mehrere Gesetze und Verordnungen, die unter anderem den Militärpflichtersatz, die Ausübung der politischen Rechte aus dem Ausland und die Sozialhilfeleistungen zugunsten von schweizerischen Staatsangehörigen im Ausland betreffen.

Seit der Einführung von Artikel 45bis aBV hat sich die Anzahl der im Ausland niedergelassenen schweizerischen Staatsangehörigen beträchtlich vergrössert. Umfassten die angemeldeten Auslandschweizerinnen und -schweizer zu jener Zeit rund 280‘000 Personen, so gehören dieser Gruppe Ende 2012 über 715‘000 Personen an.

Zahl Auslandschweizer/innen ohne Niedergelassene in Liechtenstein

2002 2004 2006 2008 20102012

Auslandschweizer/innen 598‘943 623‘057 645‘010 672‘592 691‘500 712‘116 total

Anteil mit ausschl. 29,59 % 28,96 % 28,67 % 27,85 % 27,36 % 26,96 % schweizerischer Staats-

bürgerschaft (%)

Anteil mit mehrfacher70,41 % 71,04 % 71,33 % 72,15 % 72,64 % 73,04 % Staatsbürgerschaft (%)

Erläuterungen

In der Aufstellung sind die Auslandschweizerinnen und -schweizer im Fürstentum Liechtenstein (2012 rund 3‘000) nicht berücksichtigt, weil die Schweiz mangels Vertretung in Vaduz keine eigene Erhebung durchführt und die Erhebung durch das