Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 56 Seiten
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Amt für Statistik des Fürstentums Liechtenstein sie nicht als Schweizer berücksichtigt, falls sie die Staatsangehörigkeit des Fürstentums haben.
Im selben Zeitraum hat auch die internationale Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer zugenommen, die sich aus verschiedenen Gründen vorübergehend im Ausland aufhalten. Rund 10 Millionen Auslandreisen (mindestens eine Übernachtung) unternahm die Schweizer Wohnbevölkerung gemäss dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2010. Entsprechend häufiger werden das EDA und die Vertretungen für konsularische Dienstleistungen beansprucht, insbesondere für konsularischen Schutz.
Das EDA und die Schweizer Vertretungen im Ausland nehmen schon heute viele Aufgaben zugunsten der Auslandschweizerinnen und -schweizer und anderer Schweizer Personen im Ausland wahr. Im vergangenen Jahrzehnt hat der Bund seine Präventions- und Schutzinstrumente durch ein Krisenmanagement im EDA ergänzt, das sich um den Schutz von Leib und Leben der Schweizer Staatsangehörigen im Ausland bemüht. Ausserdem hat der Bundesrat am 15. Mai 2011 die Konsularische Direktion (KD) errichtet, die das Dienstleistungsangebot des EDA im Sinne der Optimierung des öffentlichen Dienstes weiterentwickelt. Den Willen, auf diesem Weg weiterzugehen, bezeugte der Bundesrat, indem in seinem Bericht vom 21. Februar 2012 über die aussenpolitische Strategie 2012-2015 die Unterstützung von schweizerischen Staatsangehörigen, die ins Ausland reisen oder dort wohnen, einen Schwerpunkt bildet.
Die KD betreibt die rund um die Uhr bediente Helpline EDA2 und ermöglicht es schweizerischen Reisenden, sich auf Itineris3 zu registrieren, damit sie nötigenfalls von den Vertretungen kontaktiert werden können. Der KD wurde 2012 ein Dienst für Aus- und Rückwanderungsberatung eingegliedert, den das EJPD (Bundesamt für Migration) geführt hatte.
Eine Anzahl von Rechten der Auslandschweizerinnen und -schweizer konnten in den vergangenen Jahrzehnten gefestigt werden, wofür die politischen Rechte als Beispiel erwähnt seien. Die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und - schweizer können bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen (seit 1992 uneingeschränkt) ihre Stimme brieflich abgeben. Rund 132‘000 Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in einem Auslandschweizer Stimmregister eingetragen, was etwa einem Viertel aller stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizer entspricht.4 Diese Materie ist durch das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 (in der Folge: BPRAS) geregelt.5
Auf dem Gebiet der schulischen Ausbildung wurden die Förderungsmassnahmen im Bundesgesetz von 1974 über die Unterstützung von Schweizerschulen im Ausland
2Telefonnummer des EDA, die als zentrale Anlaufstelle jederzeit Auskunft erteilt über
Fragen bezüglich der Reisehinweise, Itineris, des konsularischen Schutzes und weiterer konsularischer Dienstleistungen und über das Leben im Ausland.
3Online-Plattform zur Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen
(Kurzzeitaufenthalte). Eingetragene Personen können in einer Krisensituation vom EDA besser lokalisiert und kontaktiert werden.
4Gemäss Angaben der Bundeskanzlei waren anlässlich der eidgenössischen Volksabstim-
mung vom 3. März 2013 132‘688 Auslandschweizerinnen und -schweizer eingetragen.